Wohnfläche ~ 8 m² geringer bei Antragszeichnungen als bei Entwurf (GU)

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G

Gerddieter

Nö die Pläne sind Vertragsgrundlage. Die Widersprüchlichkeit der Masse macht es für den Unternehmer nur noch schlimmer nicht für den Verbraucher.


Und mal im Ernst das sind keine Mehrkosten für den Unternehmer.
8qm mehr Bodenplatte - 500
8qm mehr Estrich - 200
Heizung - der legt keine Einzige Schlaufe mehr weil jeder Raum paar cm breiter ist.
Parkett: kannst du ja anbieten zu übernehmen.
 
G

Gerddieter

Noch was - falls fremdfinanziert.
Die Bank hat den Wert auch anhand der Größe des Hauses kalkuliert- fraglich wie die den plötzlichen Wertverlust fänden...
 
I

ITSM2025

Genau darum geht es. Sind diese Skizzen genau DIR erstellt worden, oder handelt es sich um Musterskizzen, die bei der Entscheidung für den Haustyp / Grundriss allgemein verwendet werden. Im Zusammenhang mit dem von Dir aus dem Vertrag zitierten Passus "erstrangig vor Zeichnungen" ist genau das entscheidend dafür, ob Du einen Anspruch ableiten kannst oder nicht.


Es ist ganz bestimmt nicht ansatzweise meine Absicht Dich in irgend einer Art und Weise zu beurteilen. Du wirst auch kein Wort finden, in dem ich das mache - nachlesbar.
Ich möchte Dich in keinem Fall darin bestärken voller Wut und Enttäuschung sehenden Auges vor eine Wand zu rennen. Ich fände das unfair. Manche Sachen sind leicht geschrieben, wenn man selbst kein Risiko trägt. Die Situation zwischen Dir und Deinem Baupartner ist aber auf eine Art und Weise angespannt, dass die Lösung darüber entscheiden kann, ob Du gut und zufrieden durch den Bau kommst oder nicht.

Wenn klar ist, dass die bunten Zeichnungen, auf Die Du Dich beziehst ein individuell für Dich angefertigter und damit elementarer Bestandteil der Beratung war, hast Du eine Chance etwas zu erreichen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wenn Du das nicht weißt, kannst Du es ja in Erfahrung bringen. Wenn diese Bilder nicht speziell für Dich erstellt wurden mag es in der Kommunikation blöd gelaufen sein, aber ein Streit darüber würde mehr schaden als es nutzt. Dieser Unterschied ist fein, aber wichtig.


Das sieht so aus. Die Frage ist daher, ob es einer Zustimmung der Veränderung der Wohnfläche zu den "bunten Bildern" bedurft hätte. Diese entscheidet nämlich, ob es eine tatsächliche "Verkleinerung der Wohnfläche" ist oder der Vergleich zwischen der Wohnfläche auf den bunten Bildern und der vertragsgemäßen Zeichnung überhaupt relevant ist.
Danke für deinen Beitrag!

Es war so, dass meine Frau und ich uns vorab eine eigene Skizze, nach unseren Vorstellungen der Aufteilung der Räume und Raumflächen noch vor Suche nach dem passenden Baupartner, erstellt haben. Einfach laienhaft auf dem PC. Mit diesem sind wir dann auf verschiedene GUs zugegangen die uns das ganze dann in so eine bunte Zeichnung überführt haben bzw mit uns noch leichte Anpassungen durchgeführt haben. Es ist also ein von uns erstellter, individueller Entwurf, der so in keinem Katalog, im Internet oder sonst wo von uns ausgegraben wurde. Der GU ist übrigens ein regional ansässiges Unternehmen, das auch nur hier in der Umgebung Wohnhäuser, Verwaltungsgebäude, Feuerwehrhäuser etc baut. Einen für Kunden ersichtlichen Katalog mit Mustergrundrissen bietet er gar nicht an.
 
tomtom79

tomtom79

Lass dich nicht unterkriegen, du hast dich für einen Gu entschieden auf Grundlage dieser qm Zahl und der Grundrisse.
Du hast vielleicht sogar genau wegen diesem Grundriss und den qm 2 anderen abgesagt und jetzt sollst du in den sauren Apfel beißen? Nein mach es nicht konfrontiere ihn damit. Zumindest mit den Infos die wir bekommen haben bist du im Recht.

Und zu @11ant ja er war in der Baubranche aber nicht wirklich erfolgreich. Also ignorier was er sagt.
 
11ant

11ant

Und zu @11ant ja er war in der Baubranche aber nicht wirklich erfolgreich. Also ignorier was er sagt.
Setze hier bitte keine Verleumdungen in die Welt ! - ich wurde als Restrukturierungsgeschäftsführer einer Alufensterfabrik zu spät gerufen. Anschließend führte ich einen Fensterhändler, der verkauft wurde. Mein Organnachfolger hat Versäumnisse bei seiner Eintragung begangen und während Corona die Firma in die Pleite geführt, und nun stehe ich tatsachenwidrig als vermeintlicher letzter CEO im Handelsregister. Das ist nicht schön - aber kein Freibrief für Dich, mit einer üblen Nachrede eins draufzusetzen !
Unternehmensberatung mit zufriedenen Kunden seit 1992, das darfst Du mir gerne ersteinmal nachturnen.
 
M

MachsSelbst

Nö die Pläne sind Vertragsgrundlage. Die Widersprüchlichkeit der Masse macht es für den Unternehmer nur noch schlimmer nicht für den Verbraucher.


Und mal im Ernst das sind keine Mehrkosten für den Unternehmer.
8qm mehr Bodenplatte - 500
8qm mehr Estrich - 200
Heizung - der legt keine Einzige Schlaufe mehr weil jeder Raum paar cm breiter ist.
Parkett: kannst du ja anbieten zu übernehmen.
Das legt der doch sowieso um, zusammen mit den Kosten für die dickeren Steine?
Es ist ja auch nur die Bodenplatte und das Fundament, was mehr wird.
Estrich, Heizung usw. ist identisch mit dem, was mit den dünneren Wänden verkauft wurde.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2025
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