Genau darum geht es. Sind diese Skizzen genau DIR erstellt worden, oder handelt es sich um Musterskizzen, die bei der Entscheidung für den Haustyp / Grundriss allgemein verwendet werden. Im Zusammenhang mit dem von Dir aus dem Vertrag zitierten Passus "erstrangig vor Zeichnungen" ist genau das entscheidend dafür, ob Du einen Anspruch ableiten kannst oder nicht.
Es ist ganz bestimmt nicht ansatzweise meine Absicht Dich in irgend einer Art und Weise zu beurteilen. Du wirst auch kein Wort finden, in dem ich das mache - nachlesbar.
Ich möchte Dich in keinem Fall darin bestärken voller Wut und Enttäuschung sehenden Auges vor eine Wand zu rennen. Ich fände das unfair. Manche Sachen sind leicht geschrieben, wenn man selbst kein Risiko trägt. Die Situation zwischen Dir und Deinem Baupartner ist aber auf eine Art und Weise angespannt, dass die Lösung darüber entscheiden kann, ob Du gut und zufrieden durch den Bau kommst oder nicht.
Wenn klar ist, dass die bunten Zeichnungen, auf Die Du Dich beziehst ein individuell für Dich angefertigter und damit elementarer Bestandteil der Beratung war, hast Du eine Chance etwas zu erreichen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wenn Du das nicht weißt, kannst Du es ja in Erfahrung bringen. Wenn diese Bilder nicht speziell für Dich erstellt wurden mag es in der Kommunikation blöd gelaufen sein, aber ein Streit darüber würde mehr schaden als es nutzt. Dieser Unterschied ist fein, aber wichtig.
Das sieht so aus. Die Frage ist daher, ob es einer Zustimmung der Veränderung der Wohnfläche zu den "bunten Bildern" bedurft hätte. Diese entscheidet nämlich, ob es eine tatsächliche "Verkleinerung der Wohnfläche" ist oder der Vergleich zwischen der Wohnfläche auf den bunten Bildern und der vertragsgemäßen Zeichnung überhaupt relevant ist.