C
cumpa
Hallo an alle !!!!!!!
Habe was übersehen im Vertrag:
Es steht doch im Vertrag:
Voraussetzungen für den Baubeginn sind:
Unbefristete Bankbürgschaft des finanzierenden deutschen Kreditinstitutes oder Sparkasse über
die Höhe der letzten Rate gemäß Zahlungsplan.
Hatte den gesamten Vertrag von einen Anwalt für Baurecht ( Vertrauensanwalt vom Bauherren-Schutzbund) überprüfen lassen. Den oben genannten Satz hat er nicht moniert.
Was nun ? Bin ich wirklich verpflichtet ? Laut Infoschreiben Bauherren-Schutzbund ( Danke @SirSydom) Punkt 28 soll diese Formulierung unwirksam sein.
Habe was übersehen im Vertrag:
Es steht doch im Vertrag:
Voraussetzungen für den Baubeginn sind:
Unbefristete Bankbürgschaft des finanzierenden deutschen Kreditinstitutes oder Sparkasse über
die Höhe der letzten Rate gemäß Zahlungsplan.
Hatte den gesamten Vertrag von einen Anwalt für Baurecht ( Vertrauensanwalt vom Bauherren-Schutzbund) überprüfen lassen. Den oben genannten Satz hat er nicht moniert.
Was nun ? Bin ich wirklich verpflichtet ? Laut Infoschreiben Bauherren-Schutzbund ( Danke @SirSydom) Punkt 28 soll diese Formulierung unwirksam sein.