Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich

4,20 Stern(e) 5 Votes
A

Alex85

Bleib mal auf dem Teppich. Er hat sachlich, begründet abgeraten was doch voll ok ist. Ihn die Meinung zu verbieten („für immer Schweigen“) ist erheblich anmaßender, liebe ypg.
 
C

chand1986

Dennoch wäre ein Alternativangebot zielführend gewesen, um die Kritik konstruktiv zu machen.

Form des Grundstücks, Ausrichtung des Hangs und Bebauungsplan führen dazu, dass in jeder möglichen Anordnung Kompromisse zu machen sind.

Welche akzeptabel sind und welche nicht, könnte im Verlauf dieses Threads heraus kommen.

Gemessen an o.g. Kritikpunkten wäre der "alte" Plan der TE besser - dieser hat jedoch wiederum gravierende andere Schwächen ( v. a.: nicht genehmigungsfähig ).

Wie man mit Abwasser umgeht, wenn das Haus hangab gen Norden gebaut werden sollte, ist auch noch ungeklärt?

-----

Am Ende bleibt auf dem Grundstück doch die Frage, ob Haus vorne oder hinten, ob quer oder längs zur Grundstücksachse.

Wenn die beiden elementaren Fragen geklärt sind, kann man weiter machen.

Ich und andere haben für vorne+längs plädiert. Gibt es überhaupt einen genehmigungsfähigen Entwurf für hinten+längs/quer?
 
E

Escroda

Er hat sachlich, begründet
Na ja, sachliche Gründe kann ich da nicht entdecken.
- Risiko Nachbar im Westen baut Garage direkt vor die Terrasse.
Das ist sogar sehr wahrscheinlich. Aber von direkt vor der Terrasse zu sprechen, finde ich etwas gewagt. Das Haus hat einen Grenzabstand von über 6m und eine Garage darf nur 3m hoch sein.
wird da wohl eine Stützmauer sein
... die laut Bebauungsplan nicht höher als ein Meter sein darf. Hier ein Bild von New Yorker Straßenschluchten zu zeichnen ist wohl etwas übertrieben.
- Garageneinfahrt 5,0m zu kurz, Garage mit 6m ist viel zu schmal
... das sind vollkommen übliche Maße. Wer mehr Platz braucht, muss sich mehr Platz kaufen.
- Grundriss bei dem Entwurf schwierig zu realisieren
auch hier: Begründung Fehlanzeige. Der Grundriss ist bereits realisiert.
- Die Nordfläche liegt doch laut TE tiefer als die Straße und somit ist diese auch nicht gut zu nutzen.
Hier liegt eine leichte bis mittlere Hanglage vor. Der maximale Höhenunterschied in der Grundstücksdiagonalen beträgt 2,03m.
Alles muss "nach unten" getragen werden.
Sorry, das ist lächerlich.
- Option eines Swimmingpools im Süden wandert dann in Norden. Kann man machen...
Das Grundstück ist über 700m² groß. Als würde es eine Rolle spielen, ob ein freistehender Pool im Norden oder Süden läge.
Ich glaube, Du hast den Thread nur überflogen, so dass Dir einige Fakten fehlen. Insofern kann ich Yvonne nur recht geben:
Ich finde das frech und unüberlegt.
Aber ich würde niemals so bauen
Dann hättest Du auch nicht dieses Grundstück gekauft. Sicher würde das Grundstück zu den Wünschen der TE besser passen, wenn es in Südafrika läge oder zumindest auf der anderen Straßenseite. Jetzt hat sie es aber nun mal gekauft. Wie könnte also eine Lösung aussehen?
 
B

Bookstar

Bevor man so etwas schreibt, sollte man mal einen Alternativvorschlag überlegen oder für immer schweigen.
Du kannst der TE auch den Hinweis geben, dass Grundstück zweimal zu falten und in die Runde Ablage zu packen.
Ich finde das frech und unüberlegt.
Schlecht geschlafen? Ich hoffe doch sehr, dass das nicht der übliche Ton in diesem Forum ist. Mehr sage ich dazu mal nicht .

Ich habe mich hier hauptsächlich jetzt angemeldet, weil ich bisher Mitleser in vielen Beiträgen war und dieses Thema ich spannend finde, da ich selbst vor einiger Zeit ein Hanggrundstück bebaut habe und die Problematiken gut nachvollziehen kann.

Mir geht es hier etwas gegen den Strich wie man fast einstimmig gegen die TE argumentiert Sie hätte falsch geplant. Wenn überhaupt hat ihr Architekt falsch geplant und auch das weiß man nicht, denn hier wurden nicht alle Infos preisgegeben.

Man konnte aber sehr wohl herauslesen, dass unsere Behörden und Beamten - von denen ich überhaupt nichts halte, da dort meist nur Pappnasen arbeiten, Beamte halt - mal wieder mit Inkompetenz und Unfähigkeit geglänzt haben. Ausbaden dürfen das in diesem Fall wohl die Bauherren/Bauherrin.

Ich habe den Entwurf von Escroda höflich und sachlich beurteilt und einige gravierende Schwächen aufgedeckt. Es gibt noch mehr wie bspw. verbaut man sich alle Optionen auf einen Carport. Ich glaube die TE baut auf dem Land, da hat man auch gerne mal 4+ Autos.

Um aber jetzt auch konstruktiv einen Vorschlag zu machen könnte ich mir vorstellen, den Escroda Entwurf soweit es geht Richtung Norden zu schieben um im Süden eine schöne Terrasse zu bekommen und die Fläche wieder von der Straße aus nutzbar zu machen. Denn so wie es gezeichnet ist, ist es in meinen Augen einfach Quatsch und ich hoffe die TE lässt sich dadurch nicht verunsichern.

Alternativ würde ich den Baukörper wechseln und was rechteckiges Bauen, dann ist das Problem mit den Abstandsflächen gelöst. Ob dafür noch Zeit ist weiß ich jetzt nicht.

VG
 
C

chand1986

Man konnte aber sehr wohl herauslesen, dass unsere Behörden und Beamten - von denen ich überhaupt nichts halte, da dort meist nur Pappnasen arbeiten, Beamte halt - mal wieder mit Inkompetenz und Unfähigkeit geglänzt haben.
Ähm... nö! In dem Fall wurde einfach mal was geplant, was von vornherein so nicht erlaubt war. Wer mit dem Risiko spielt, kann halt auch verlieren.

Um aber jetzt auch konstruktiv einen Vorschlag zu machen könnte ich mir vorstellen, den Escroda Entwurf soweit es geht Richtung Norden zu schieben um im Süden eine schöne Terrasse zu bekommen und die Fläche wieder von der Straße aus nutzbar zu machen.
Und welche Nachteile genau werden dadurch vermieden, welche Vorteile geschaffen?
 
J

Jana33

So, ich muss mir nun erst einmal Gedanken über den Vorschlag von Escroda machen....Danke jedenfalls erst einmal dafür! Die Westterrasse wäre so laut Bebauungsplan schon mal nicht erlaubt da wir nur zwischen Bebauung und Straße auffüllen dürfen....an den Seiten also nicht....mit einem Balkon würde es gehen...sehe ich das richtig, dass ich dann einen Eingang von der Garage hätte und einen im Süden für die Gäste? Wie Alex 85 sagt könnte mir der Nachbar im Westen seine 3 m hohe Garage leider genau vor die Nase setzen und dazu noch eine Stützmauer mit 2m (man darf zur Strasse auffüllen dann ist die Garage eben am Ende nicht nur 3m hoch sondern wenn ich in den Westen schaue ist sie 3m plus auffüllen von 1,5 m oder wie viel auch immer, laut BayBo sind 2m erlaubt sogar!))
Mein Haus is im Moment so geplant, dass eigentlich alles im EG stattfindet, bei dem neuen Vorschlag findet das Leben auf 2 Ebenen statt, muss ich erst drüber nachdenken ob ich das gut finde.
Wohin mit den 3 Mülltonnen überlege ich auch grad noch...
Und ich kann mir den Grundriss dann leider auch noch nicht so ganz vorstellen bei dem Vorschlag, wo würdest du denn das Wohnzimmer hinmachen? Welcher Raum wäre vor der UG Terrasse?

Erst einmal danke für die Ideen und Meinungen, ich finde hier darf jeder seine Meinung sagen warum ihm welcher Entwurf etc. nicht gefällt, ich kann dann ja meine Schlüsse draus ziehen und etwas verändern oder eben so lassen.

Generell habe ich zum dem Thema Bebauungsplan eine bestimmte Meinung. Ich sehe es eher so, dass die Gemeinde oder wer auch immer eine vernünftige Regelung erstellen sollte und nicht ich einen Entwurf so plane, dass er zum Bebauungsplan passt und mir das ganze dann aber gar nicht gefällt. Dafür ist das ganze Projekt viel zu teuer und der Bebauungsplan zu neu und auch nur für eine straßenseite negativ geregelt.

Und in meinem Fall hat die Gemeinde das ganze anders regeln wollen, aber dann leider im Bebauungsplan so formuliert, dass jetzt garnix gscheits mehr rauskommt.

chand1986: welche Vorteile hat den der Vorschlag von Escroda? Und es wurde eben nicht einfach so etwas gegen den Bebauungsplan geplant, das habe ich ja versucht zu erklären. Ich war im Dezember bei der Gemeinde und habe gefragt wie bestimmte Texte zu verstehen sind und ob mein Plan so dem Bebauungsplan entspricht und die Antwort war ja. Abgelehnt hat den Plan jetzt aber das LRA (nicht die Gemeinde).

Derweil anbei wie gewünscht Plan der Nachbarbebauung, Grundstück und unser jetziger Plan als 3D.....

(Was mache ich falsch beim hochladen von den Dateien, dass die immer wieder übersetzt werden müssen?)

Viele Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich
Nr.ErgebnisBeiträge
1Einfamilienhaus-Grundriss 170 qm für 4 Personen mit Garage 20
2Entwurf Grundriss Bungalow - Eure Meinungen bitte! 14
3Terrasse vom Nachbar grenzt an Garage 11
4Grundriss Einfamilienhaus, 200m2, 2 Vollgeschosse, Garage, ohne Keller 39
5Entwurf Grundriss Bungalow Meinungen 22
6Grundriss Bungalow 150qm mit Garage 79
7Wie Gebäude platzieren? Haus Terrasse Garage Werkstatt 24
8Bungalow mit 140qm und Garage im Grundriss 13
9Grundriss Einfamilienhaus 180qm mit Satteldach - Verbesserungsvorschläge 11
10Planung Grundriss / Erster Entwurf für erstes Feedback 32
11Grundriss für Generationenhaus auf anspruchsvollem Grundstück 16
12Grundriss-Optimierung 175qm Bungalow auf 579qm Grundstück 15
13Grundriss: Ein Leben im Traum- oder Albtraumhaus? 20
14Grundriss - Eure Meinungen, Ideen und Vorschläge 31
15Lage Stadtvilla oder Einfamilienhaus auf Grundstück mit breiter Straßenfront 63
16Grundriss Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Terrasse 19
17Unser Grundriss-Entwurf, eure Meinungen 20
18Grundriss und Ansichten zu Einfamilienhaus mit ca. 160 m² in Hanglage 74
19Anregungen zum Grundriss Einfamilienhaus ca. 175 qm, Satteldachhaus 167
20Grundriss mit Rücksprung - ja oder nein?! 77

Oben