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HilfeHilfe
wenn ich meiner Frau die 50 % unserer ETW verkaufe ( 118 qmtr) denkt ihr das ist anspruchberechtigt ?
kann mir jemand rechtsicherheit geben ??
wer prüft das baukindergeld ??
wenn ich meiner Frau die 50 % unserer ETW verkaufe ( 118 qmtr) denkt ihr das ist anspruchberechtigt ?
Auszahlende Stelle wird die KfW sein, daher denke ich das dort die Prüfung läuft.wer prüft das baukindergeld ??
Haha.kann mir jemand rechtsicherheit geben ??
wer prüft das baukindergeld ??
Schnurps, schnurps - Popcorn.Interessante Diskussion hier.
Ja, wir sollten eine "Kinderbekomm-Frist" von z.B. 3 Jahren nach dem Hausbau einführen, welche dann rückwirkend geltend gemacht werden kann. Poppen bis das Geld fliest sozusagen - Yeah!Wenn ich in meiner Umgebung mal schaue, wäre die letzten Jahre fast kein einziger anspruchsberechtigt gewesen, weil erst wurde das Haus gebaut und dann irgendwann kamen dann die Kinder. Ich finde das so jemand innerhalb der 10 Jahren Jahre auch eine Förderung erhalten sollte und genauso für alle zusätzlichen Kinder welche nach dem Baubeginn kommen. Ich finde es gibt sonst Kinder erster und weiter Klasse.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | 130m2 Haus 1 1/2 geschossig Verhältnis Nutz/Wohnfläche | 20 |
2 | Optimale Wohnfläche Doppelhaus Freiburg | 13 |