Grundrissplanung kurz vor Bauantragstellung

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List sich nicht gut. 3mm empfinde ich als sehr grob, ist das Standard? Ist Armierung dabei? Muss eigentlich. Und Farbe mindestens zwei Abstriche, auch etwas gegen Algen sonst streichst du in 3 Jahren schon wieder die Westversade...
 
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R.Hotzenplotz

Armierung k. A. - mehr Text habe ich nicht.

Zum Glück ist mein Sachverständiger auch dabei; dann kann das sicher schnell geklärt werden.
 
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R.Hotzenplotz

Der GU würde die Sockelabdichtung auf Wunsch korrigieren und nach DIN ausführen. Er sagt aber, er kann dann nicht die Garantie dafür übernehmen, dass sie dicht ist und das müsste ich auch unterschreiben. Verstehe ich nicht, dass man etwas unterschreiben soll, wenn nach DIN ausgeführt wird.

Aktuell ist es ja so ausgeführt.

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-272000-1.JPG



Der Sachverständige sagt, offiziell kann er es nicht freigeben, dass die Ausführung so verbleibt. Ich habe ihn explizit gefragt, wie er es machen würde, wenn es sein Haus wäre und er an meiner Stelle sitzen würde. Er sagt, dann sei ein Beibehalten der nicht DIN gerechten Ausführung im Sinne des Bauablaufs zu erwägen, wenn ich 15 Jahre Gewährleistung zugesagt bekomme, was möglich wäre.

Bin jetzt völlig verunsichert, was ich machen soll.


Zu den Fenstern möchte er sich wie erwartet nicht einlassen. Er sagt, die aktuelle Schwelle vom Rohfussboden aus zu den Terrassentüren, die derzeit ca. 36-38cm beträgt, werde sehr wohl nach Einbringungen des Estrichs und des Bodenaufbaus auf 15cm gehen. Das sei bedingt durch Rohbautoleranzen, Estrichtoleranzen und ein Meter-Riss (?), an dem sich die Handwerker orientieren.

Ich bin immer davon ausgegangen 16cm Estrich und vielleicht 1-1,5cm Parkett und das war´s.

Der Sachverständige meint, das seien Schutzbehauptungen und er kann sich nicht vorstellen, dass die Schwelle von 15cm wirklich erreicht wird.


Habe den SV heute noch mal nach dem Putz gefragt. Er meint, eine höherwertigere Ausführung sei nur i. V. m. e. WDVS empfehlenswert. Hier bei mir reiche die Standardausführung aus.
 
11ant

11ant

Ich finde das nicht DIN-gerechter, das noch´mal freizubudeln. Die Schwelle erkläre ich jetzt nicht noch´mal, die wird von innen mehr als 15 cm betragen, im Sinne der effektiven Fußhebehöhe erst recht.
 
R

R.Hotzenplotz

Die Schwelle erkläre ich jetzt nicht noch´mal, die wird von innen mehr als 15 cm betragen, im Sinne der effektiven Fußhebehöhe erst recht.
Der GU sagt aber selbst, dass es drinnen auf 15 gehen wird. Dann lügt er ja. Denn es besteht Einigkeit darin, dass eine Schwelle mit 15cm Höhe von innen aus vereinbart ist! Das ist unter Zeugen heute noch mal gesagt worden!
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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