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R.Hotzenplotz
Niemand sagt, dass es nicht mehr veränderbar ist. Das Problem was wir haben, ist ein Kosten- und Verantwortungsproblem. Ich bekomme heute aufgezeigt, was die ganze Sache kosten würde (fünfstellig). Eine Kostenbeteiligung schließt der GU aus. Auf die Einlassungen des Anwalts hinsichtlich Ausführungsmängel / offene Vertragsinterprätation sowie Planungsfehler gehen die gar nicht ein und tun so als existieren diese Statements gar nicht. Sie werden auch nicht versucht, zu widerlegen.Nur mal blöde Frage:
Das Rohbaumaß für die ungleichmäßigen Terrassentüren ist weshalb nicht mehr änderbar?
Das einzige, was technisch nicht mehr ohne weiteres möglich ist, ist eine Verbreiterung der Elemente (hätte ich mir fürs Schlafzimmer gewünscht). Es ist aber durchaus noch möglich, eine schwellenlose Lösung durch eine Umplanung des Terrassenaufbaus sowie ein lichtes Durchgangsmaß von ca. 201cm zu erreichen (also das Durchgangsmaß, dass der Anwalt analog Vertrag eingefordert hat).
Es ist schade, dass man sich hier nicht irgendwo aufeinander zu bewegen kann. Ich hatte zuletzt als Kompromiss vorgeschlagen, sie bezahlen die alten Fenster und deren Demontage und ich bezahle alles, was jetzt noch kommt. Wollen sie aber nicht und sagen, die Fenster sind für den Müll.
Es gibt quasi nur zwei Optionen.
Entweder das Geld in die Hand nehmen und allen weiteren Konflikten aus dem Weg gehen.
oder
Das Thema auf die Abnahme vertagen und es dann rein kostentechnisch klären, während die Ausführung so verbleibt wie sie ist.
Nein, habe ich nicht. Der Küchenbauer will erst kommen, wenn verputzt ist und dann messen und erst dann noch mal im Küchenstudio sitzen und alles besprechen.Zur Küche: Hast Du mal dem Küchenplaner die nötige Verkofferung gezeigt? Könnte mir vorstellen, dass er die wesentlich eleganter wegretuschiert, als der Trockenbauer des GU.