11ant
Also, es geht um ein Zweifamilienhaus - hochkant, um den Mieter nicht über sich zu haben, soweit o.k.; aber es ist ein ungeteiltes Grundstück.
Vor diesem Hintergrund erscheinen es mir als Denkfehler,
- 1) die Einheiten 50/50 aufzuteilen;
- 2) die Trennlinie so gerade und parallel zu den Außenkanten verlaufen zu lassen, als ob sie auf einer Grenze stehen würde;
- 3) weil man selber eine gerade Treppe will, auch in der Mieterhälfte eine solche vorzusehen.
Angesichts der Eingangsseitensituation finde ich die Höhenstufung besser, als für eine Wemnütztsie-Höhengleiche aufzuschütten. Gäbe die erlaubte Firstrichtung ggf. her, Pultdächer zu bauen (mit Oberlicht für den Höherlieger, aber nur wenn es bei einem gemeinsamen Grundstück bleibt) ?
Im übrigen kann auch ungebetener Rat überlegenswert sein - auf die Zweifel an der Genialität der Finanzierung scheint mir dies zuzutreffen.
Vor diesem Hintergrund erscheinen es mir als Denkfehler,
- 1) die Einheiten 50/50 aufzuteilen;
- 2) die Trennlinie so gerade und parallel zu den Außenkanten verlaufen zu lassen, als ob sie auf einer Grenze stehen würde;
- 3) weil man selber eine gerade Treppe will, auch in der Mieterhälfte eine solche vorzusehen.
Angesichts der Eingangsseitensituation finde ich die Höhenstufung besser, als für eine Wemnütztsie-Höhengleiche aufzuschütten. Gäbe die erlaubte Firstrichtung ggf. her, Pultdächer zu bauen (mit Oberlicht für den Höherlieger, aber nur wenn es bei einem gemeinsamen Grundstück bleibt) ?
Im übrigen kann auch ungebetener Rat überlegenswert sein - auf die Zweifel an der Genialität der Finanzierung scheint mir dies zuzutreffen.