Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt

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Basti2709

Basti2709

Um mal festzuhalten, was ich rausgelesen habe: der Fleck, recht unscheinbar und nur durch etwas Rost in Größe eines Tannenbaumständers, ist nie repariert worden. Die Größe des Flecks wird wohl keine Rechtfertigung sein, den ganzen Raum auszutauschen.
Die Wohnung ist mit dem Fleck weiter vermietet worden. Es besteht also keine Minderung oder Nachteil aus diesem Fleck, den man übersieht (Vermieter) oder in Kauf nimmt (Mieter).
Genau, ein Fleck in Größe eines Tannenbaumständers. Leicht rötlich...nicht mitten im Raum sondern ca. 1 Meter von der Wand entfernt. Auf dem hellen Buche Fußboden aber erkennbar.

Ist durch meine Reinigungsversuche schon deutlich heller geworden, aber nicht weggegangen. Wie er jetzt nach 2 Jahren aussieht, kann ich nicht beurteilen. Insbesondere nach den Reinigungsversuchen der Reinigungsfirma des Vermieters. Die Wohnung wurde direkt weiter vermietet und der Fleck ist laut Aussage des Vermieters noch vorhanden. Die Reparatur wurde aber nie durchgeführt...

Der Austausch des gesamten Fußbodens wurde mit "ist aus technologischer Sicht nicht anders möglich" begründet. Uns wurde auch keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben bzw. ist ja nun auch schwer möglich...da bereits wieder vermietet seit 2 Jahren.
 
A

Alex85

Die kann ich nicht beurteilen. Muss der Bodenbelag erneuert werden, ist die Höhe möglicherweise angemessen. Ist nur eine Reinigung nötig, erscheint der Betrag in der Tat vollkommen unangemessen.
Es ist auch die Rede von weiteren Reparaturen und mangelhaften Malerarbeiten. Auch dass kann ich nicht bewerten.
Du ziehst aus der einseitigen Informationslage den Schluss, der Einbehalt des Vermieters sei völlig überhöht. Ich halte das für voreilig.
s. die nochmalige Zusammenfassung in #90.

Das hier ist ein Onlineforum und nicht Barbara Salesch.
Ein Beweisverfahren kann dir ein Forum leider nicht bieten.
Selbstverständlich bleibt es dann bei den Beschreibungen des TEs.

Alleine die Vorgehensweise des Vermieters rechtfertigt jeden elenden Euro aus ihm raus zu schütteln. Weil man so einen Mist nicht mit sich machen lässt.
 
H

hampshire

Ein Beweisverfahren kann dir ein Forum leider nicht bieten.
Selbstverständlich bleibt es dann bei den Beschreibungen des TEs.
Natürlich gibt es hier kein Beweisverfahren. Das kann auch nicht der Anspruch sein.
Gerade weil es bei den Beschreibungen des TE bleibt kann hier doch niemand einen guten Ratschlag geben. Die Solidarisierung mit dem TE ist im Forum natürlich verständlich und sicher auch emotional hilfreich.

Dem TE ist damit nicht geholfen, des es kann zu Fehlentscheidungen aufgrund von Fehleinschätzungen kommen.

Dem TE unterstelle ich Aufrichtigkeit und er hat alles Recht hier seine Sicht einzustellen.

Die Art und Weise, wie andere Schreiber und auch Du, Alex, über den Vermieter urteilen - wissend, dass die Sachlage unklar ist - ist einfach nur bedenklich.

Es ist diese Art von "Echokammer-Mechanismus", der um sich greift. Dabei sind die News selbst nicht gefaked - aber viel zu unvollständig und interessenbehaftet.
 
Y

ypg

Die Solidarisierung mit dem TE ist im Forum natürlich verständlich und sicher auch emotional hilfreich.
Du hast Dich wohl zu wenig hier mit dem Forum beschäftigt?!
Solidarität gibt es hier, aber sehr abgespeckt. Die meisten sehen hier fast alles kritisch und wollen in der Anonymität eher einem Fragesteller den Kopf freiwaschen
 
H

HilfeHilfe

Um vlt. etwas Klarheit einzubringen:

Den Fleck gibt es, dass wurde auch nie geleugnet...dieser ist im Übergabeprotokoll erfasst. Alles weitere wurde ohne Beanstandungen abgenommen und von beiden Seiten unterschrieben. Auf diesen Fleck hat meine Lebensgefährtin noch hingewiesen, weil der Vermieter ihn gar nicht wahrgenommen hatte. Sonst wäre er gar nicht im Übergabeprotokoll aufgetaucht und die Sache wäre eh gegessen...der Vermieter hat daraufhin gesagt, dass dieser Fleck kein Problem sei und man ihn leicht reinigen kann....

Wir haben die Wände alle geweißt, obwohl wir es vlt. hätten gar nicht machen müssen..(?)...dann sind wir ausgezogen. Das war im Januar 2016...

Dann renne ich fast 2 Jahre meiner Mietkaution hinterher und es wird dabei nie erwähnt, dass noch ein Schaden zu begleichen sei. Als es dann doch zur Rede kommt, heißt es wieder: Alles nicht so schlimm...war ja nur der eine Fleck...werden wir uns schon einigen...Zeitwert muss berücksichtigt werden und blabla...

Und dann bekomme ich einfach ein Schreiben, in dem dieser nicht so schlimme Fleck plötzlich 1.200 Euro kosten soll...Es ist nicht mal eine Rechnung, sondern irgend ein Angebot von vor 2 Jahren, was aber nie wahrgenommen wurde. Kein Zeitwert oder ähnliches berücksichtigt...

Auf Kontaktversuche geht der Vermieter nicht ein und wundert sich dann, dass ich mir das nicht gefallen lasse? Selbst das der Zeitwert nicht berücksichtigt ist, interessiert ihm nicht die Bohne. Was ist da meine Option? Einfach das Geld überweisen und alles hinnehmen?

Wenn sich der Vermieter komplett uneinsichtig zeigt und große Reden schwingt, warum sollte ich das nicht auch tun? Auf einmal heißt es auch, dass er die Wohnung noch mal streichen lassen musste, weil unsere Malerarbeiten nicht gut genug waren...für sowas ist eine Wohnungsübergabe da...um Mängel festzustellen und festzuhalten. Das hat er auch hier verpennt...und nachvollziehen kann ich es auch nicht mehr, da es über 2 Jahre her ist. Auch in diesem 2 Jahren war nie die Rede von mangelhaften Malerleistungen.

Und wo kommt der Vergleich mir denn entgegen? Wohl eher dem Vermieter, der mit seinem Verhalten dafür sorgte, dass es überhaupt soweit gekommen ist.

In meinen Augen spielt der Schaden eh bloß eine zweite Rolle in diesem Fall. Egal was es für ein Schaden ist...Es ist nun mal gesetzlich geregelt, dass der Vermieter, Schäden aus einem Mietverhältnis, bis zu einem halben Jahr nach Auszug geltend machen kann. Er hat es aber zwei Jahre nicht für nötig gehalten und nun hat er eben Pech gehabt. Wir waren ja sogar an einer gütlichen Einigung interessiert, aber er pocht ja auf seinen Betrag, der ja schon mal aufgrund des nicht berücksichtigten Zeitwertes nichtig ist.

Jetzt mit einem Vergleich anzukommen und als der Gute dastehen zu wollen, weil er ja von seiner Forderung abrückt (die ja zweifelsfrei falsch ist) ist die berühmte "Krönung". Hätte er ja schon vor einem halben Jahr machen können...da wären wir ohne das Gericht ausgekommen, aber so...bleibe ich bei meinem "Prinzip".

PS: man merkt an dem Post, dass die Sache schon emotional sehr geladen ist...also bitte nicht allzu persönlich nehmen.
Du brauchst dich vor uns nicht rechtfertigen . Vor Gericht wirst du auch nicht angehört. Leider bist du jetzt zwischen Richter und 2 Anwälten und jede Menge Papierkram gefangen. Der Richter wird es neben Mittagspause und klogang aus der Akte entscheiden . Blöd mit der Lebensgefährtin. Sowas nie aufmerksam machen
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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