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Zaba12
Im Grunde gehts um den Besitz. Ob gekauft, geschenkt oder geerbt sollte keine Rolle spielen. Aber auch hier ist die KfW dein Freund und Helfer.Vom Kind an die Eltern liegt der Schenkungsfreibetrag bei 20.000€, soweit ich weiß. Für den Wert darüber hinaus wird dann Schenkungssteuer fällig -das wird sich also nicht lohnen
Sind selbst in einer ähnlichen Situation, wobei es sich in unserem Fall um geschenktes Eigentum handelt. Wäre insofern interessant, ob der Passus
tatsächlich wörtlich zu nehmen ist, wie Zaba oben sagte.