Die Hochformatigkeit gilt rundum, ebenso eine einheitliche Sturzhöhe. Die Gliederungsvorschrift un die Verhinderung von "Fensterbändern" durch Mauerstücke von mindestens 24 cm Breite zwischen den Fensteröffnungen sehe ich allerdings nur straßenseitig wirken, somit nicht auf das Badfenster, das aber dennoch hochformatig sein soll.
Auf den Grundriss im Startbeitrag bezogen, würde ich das wie folgt umsetzen: Hauswirtschaftsraum 76/126; Hobby 2x 76/126 mit 24 cm Pfosten dazwischen; Allraum (Normalbrüstung) jeweils 3x 76/126; Küche und Schlafzimmer (zur Hausecke hin) ebensolche Drillinge; Schlafzimmer (zwischen den Drillingen) wieder ein Zwilling; Bad wieder ein Drilling. Passend dazu die bodentiefen Elemente im Allraum 176/213, also gleichbreit mit den Zwillingen. Der Bauamtsleiter wird denken, das hätte Euch Herr Schinkel persönlich im Traum so geflüstert