Es geht munter weiter. Abnahme, was generell auch ein sehr schwer verdauliches Thema ist, erfolgte am Freitag für die Innentüren. Ich war nicht dabei. Nun erhalte ich das Protokoll auf Basis der VOB. Angebot und AB (als einzige Vertragsunterlagen) verweisen aber nicht auf diese, somit Werkvertrag nach Baugesetzbuch. Daher nun meine Bitten an den Architekten (den ich bin es leid, das Ergebnis schon vorzukauen):
1. Ich bitte Sie um Prüfung, ob diese Einschätzung korrekt ist.
2. Ich bitte Sie um Prüfung, ob der Bauherrschaft durch Abnahme nach VOB anstatt Baugesetzbuch nun ein Nachteil entsteht.
3. Ich bitte Sie um Prüfung, ob das Abnahmeprotokoll bzw. die Abnahme Bestand hat.
4. Ich bitte Sie um Prüfung, ob die Fälligkeit der „Schlussrechnung“, in Bezug auf eine mögliche hinfällige Abnahme, eingetreten ist.
Zeitgleich stellt der Türbauer eine Rechnung ohne das Wort Schlussrechnung und ohne Vermerk, dass diese abschließend ist. Diese wird mir als "Schlussrechnung" seitens des Architekten freigegeben.
5. Ich bitte Sie um Prüfung, ob dies eine Schlussrechnung ist.
6. Ich bitte Sie um Prüfung, ob die Zahlungsfrist, wenn dies eine Schlussrechnung ist, rechtlich in Ordnung ist.
Dann gibt es auch noch einen Vermerk auf dem Abnahmeprotokoll, dass eine anderes Gewerk eine Tür beschädigt hätte. Auch hier ist man sich nicht ganz im klaren was es mit Gefahrenübergang und Beweislast auf sich hat.
Seitdem ich die fünf letzten Rechnungen geprüft habe, ist keine dabei gewesen, die "sauber" ist.