Das "Berliner Testament" wäre tatsächlich ungünstig, weil dann im Extremfall kurz hinter einander zwei Erbfälle eintreten und zweimal Erbschaftssteuer anfällt. Ist hier daher nicht so geregelt. Die gesetzliche Erbfolge ist schon in Ordnung. Falls Vadder zuerst stirbt, erbt Muddern die Hälfte und ich die Hälfte. Sie wohnt im alten Haus und muss darauf keine Erbschaftssteuer zahlen, ich wohne im neuen Haus und muss darauf keine Erbschaftssteuer zahlen. Auch der Forstbetrieb (ein Wald ist immer ein Forstbetrieb) wird steuerfrei vererbt, da er ja fortgeführt wird. So fällt letztendlich nur Erbschaftssteuer auf die verpachteten landwirtschaftlichen Flächen an, und da haben beide jeweils einen Freibetrag von 400.000 EUR. Da muss man eben darauf achten, dass in die Bewertung des Ackers nicht nur sein Verkehrswert, sondern der eher niedrige Pachtpreis einfließt. In Brandenburg besteht ein extremer Unterschied zwischen den Verkaufs- und den Pachtpreisen.
Falls Muddern zuerst stirbt, sieht es anders aus. Da ihr vom Grundbesitz nichts gehört, hat sie da auch nichts zu vererben. Da wäre dann die Belastung für mich deutlich höher.
Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, dass wir unser Wohngrundstück real teilen, und dass wir die Acker- und Forstflächen virtuell dritteln. Aber das muss noch im Rahmen einer steuerlichen Beratung geklärt werden. Selbst die Steuerberaterin hat ja nicht gewusst, dass ein Haus immer dem gehört, dem das Grundstück gehört...
Das mit den nicht vorhandenen eigenen Enkeln ist für ihn übrigens kein Problem. Das sieht er eher positiv: So kann ich mir irgendwann selbst aussuchen, wem ich das übergebe. Wir kennen aus dem Umfeld genug Beispiele, wo es besser gewesen wäre, wenn die Leute nicht verwandt sind...