Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021

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K

Kati2022

Auf der Seite vom bmwi gibts ein pdf mit den technischen Mindestanforderungen. Da steht drin, was das EE-Paket und was das Plus-Paket haben muss.
Für das EE-Paket brauchst du 55% Energie aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Wärmepumpe mit Photovoltaik-Anlage, Geothermie, Verfeuerung Biomasse, Fernwärme,...). Für das Plus-Paket noch Photovoltaik-Anlage, Speicher, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Wenn das so ist, dann lohnt es sich nicht wirklich 40+ zu bauen. 40EE wäre ausreichend (wenn man nicht unbedingt eine Batterie einbauen möchte).

40+ (150k€ x 25%) = 37,5k
40EE (150k€ x 22,5%) = 33,75k

Es wären nur 3750€ Zuschussunterschied...
 
Z

Zubi123

Gilt als Vorhabenbeginn eigentlich das Datum des Bauantrags bzw. der Baugenehmigung oder die Beauftragung/Vertragsabschluss mit dem GU bzw. Rohbauer/Handwerker?
 
F

fgrtdel21

Evtl. hat hier jemand eine neue Info ?
In der BEG Richtlinie steht:
“Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.; dies gilt auch bei Nachinvestitionen im Rahmen bestehender Contractingverträge, bei denen das Vorhaben der Nachinvestition erst mit Abschluss der weiteren Liefer- und Leistungsverträge des Contractors mit Dritten beginnt. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns.”
 
S

SroTslMdl3

Könnte ich dann z. B. im Mai / Juni mit Erdarbeiten starten und Bodenplatte? Zahlen mit Eigenekapital

Und alles weitere dann ab 01.07. ?
Also Vertrag unterzeichen (Hausbau), Förderantrag, ...
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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