Hallo zusammen,
ich bin seit längerer Zeit Leser hier im Forum und habe schon viele wichtige Infos hier entnehmen können. Vielen Dank dafür!
Nun konnte man hier häufiger lesen, dass man die Förderung des BAFA aus dem Jahr 2020 nur mit dem aktuellen KfW-Programm (151/152) kombinieren kann und nicht mit der BEG-Förderung (261/262).
Folgende Mail habe ich heute von der KfW erhalten:
Sehr geehrter Herr XY,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bitten zu entschuldigen, dass wir Ihnen erst heute antworten.
Wir gehen davon aus, dass Sie für die Wärmepumpe im September 2020 einen Antrag auf Zuschussförderung aus dem Marktanreizprogramm zur "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt haben.
Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die Förderung der Wärmepumpe im Marktanreizprogramm des BAFA mit unserem aktuellen Produkt Energieeffizient Sanieren (152/152) bzw. ab dem 01.07.2021 mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (261/262) kombiniert werden darf.
Bitte beachten Sie dabei:
Die Investitionskosten, die Sie für die Wärmepumpe in der BAFA-Förderung ansetzen, sind im Produkt Energieeffizient Sanieren (151/152) und in der BEG WG nicht förderfähig. Die Kosten, die den Zuschuss des BAFA überschreiten sind anderweitig zu finanzieren. ...
Ich hoffe, ich habe gerade kein Brett vor dem Kopf, aber das ist doch eindeutig die Bestätigung, dass man wohl BAFA und BEG kombinieren darf?!
Grüße