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Zubi123
das bedeutet, Beginn ist der Tag, wo ich meinem ersten Handwerker (Rohbauer) zusage, dass ich mit ihm bauen möchte?Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Wie soll das denn in der Praxis überprüft werden?
daraus würde ich aber schlussfolgern, dass das Datum des Bauantrags oder der Baugenehmigung nicht entscheidend ist, richtig?