Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021

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Zuletzt aktualisiert 03.02.2025
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Wassermann

Das ist ja das Problem bei solchen Vergleichen. Die im übrigen eh nichts bringen, aber seis drum.

Der eine rechnet die Photovoltaik mit rein, der andere nicht. Manche den Keller, andere nicht die Bodenplatte. Einer hat überall Raffstores, der andere Gurtroller, der eine Erdwärmesonden, der andere Luft-luftwärmepumpe, der eine Vollholzdielen, der andere Laminat und so weiter und so fort ¯\_(ツ)_/¯
 
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PeterB85

so, ich muss jetzt nochmal nachfragen.
Wir bauen ein EE-Haus 40 Plus. Den Vertrag eines Fertighausanbieters haben wir im Juni zur Sicherung der Preise unterschrieben. Beinhaltet waren zwei Zusatzblätter mit einer aufschiebenden sowie auflösenden Wirkung, sofern die KfW die Förderung ablehnt. Aufgrund der langen Dauer der Energieeffizienzbestätigung werden wir nun erst demnächst den Finanzierungsantrag bei der Bank und KfW stellen. Wir wurden nun darauf aufmerksam, dass es auf der KfW-Homepage heißt, ein Kaufvertrag darf erst NACH KfW-Beantragung erfolgen. Bekommen wir damit nun Probleme? Oder rettet uns unsere aufschiebende und auflösende Zusatzvereinbarung, da unser Vertrag ja erst gültig wird, wenn die KfW die Förderung zusagt?
Und wo liegt überhaupt der Sinn an dieser Regelung? Ich beantrage doch keinen Kredit bevor ich mich für den den Kauf oder Bau entschieden habe und das sicher ist?
 
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Hunta74

Hallo zusammen,

ich bin neu hier Forum. Kurz zu meinem Hintergrund: Ich habe eine Immobilie erworben und möchte die Fenster und die Heizung sanieren. Beide Maßnahmen zusammen werden die maximal geförderte Investitionssumme der BEG Förderung Einzelmaßnahmen von 60.000 Euro pro Kalenderjahr überschreiten. Daher würde ich dieses Jahr einen Antrag für die Sanierung der Heizungsanlage und im nächsten Jahr einen Antrag zur Sanierung der Fenster stellen.

Da nicht sicher ist, ob die Luft Wärme Pumpe inklusive der Umfeldmaßnahmen noch in diesem Jahr komplett fertiggestellt und abgerechnet werden kann, stelle ich mir die Frage, ob die Rechnungs- und Fertigstellung der Maßnahme im Jahr 2022 einen Einfluss auf das Investitionsbudget für das Jahr 2022 hat, oder ob ich im Jahr 2022 wieder Maßnahmen in Höhe von maximal 60.000 Euro beantragen kann.

Leider konnte ich auf den Seiten der BAFA und im Netz hierzu keine Antwort finden. Wisst ihr zufällig wie das geregelt ist?

Viele Grüße
 
Tolentino

Tolentino

Daher würde ich dieses Jahr einen Antrag für die Sanierung der Heizungsanlage und im nächsten Jahr einen Antrag zur Sanierung der Fenster stellen
Deine Frage kann ich leider nicht beantworten.
Ein kleiner Hinweis in eine andere Richtung sei mir verziehen.
Je nachdem ob die bestehende Heizanlage überhaupt noch funktioniert oder nicht würde ich es eher andersrum machen.
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe arbeitet vor allem bei niedrigen Vorlauftemperaturen sehr effizient und bei höheren dramatisch viel schlechter. Die Effizienskurve ist bei alten Heizsystemen nicht so steil.
Schlechte Dämmung des Gebäudes führt aber dazu, dass man regelmäßig höhere Vorlauftemperaturen benötigt.
Ergo wäre dein Stromverbrauch in dem Jahr, in dem du mit der Luft-Wasser-Wärmepumpe dein schlecht gedämmtes (weil alte Fenster) Haus heizt, sehr hoch!
Zweiter Grund: Momentan höre ich von Lieferschwierigkeiten bei Wärmepumpen, weniger schlimm bei Fenstern.
Es kann sein, dass sich das innerhalb des nächsten Jahres stabilisiert (muss aber auch nicht).
 
Zuletzt aktualisiert 03.02.2025
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