Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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clausen77

Woher hast Du diese Info?
Aussage der KfW ist eine Andere...
Vielleicht verstehe ich das falsch, aber auf der BAFA Seite steht das hier:

Die Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Mit einer Förderung aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programm ist eine Kumulierung nur bei den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) möglich.
 
DaSch17

DaSch17

@clausen77
Hm. Ich glaube die von dir gepostete Seite des BAfA wurde seit Dez. 2020 nicht mehr aktualisiert. Daher werden da nur die alten Programme genannt.

Du könntest aber natürlich trotzdem Recht haben.


Allerdings haben sich hier mehrere User (u. a. auch ich) von der KfW sowohl mündlich (Förderberatung via Hotline) als auch schriftlich die Kombinierbarkeit mit dem neuen Programm bestätigen lassen.

Letztlich wissen wir es aber wohl erst, wenn das Merkblatt rauskommt und man mal hierzu eine verbindliche Aussage von der BAfA erhält.
 
A

Acof1978

Habe es nochmal nachgelesen, es ist so wie du sagst (die Kappung auf 2.000 € galt bis Ende 2019). In deinem konkreten Fall macht aus meiner Sicht die Nutzung vom alten BAFA in Kombination mit einem 153 KFW definitiv Sinn. Die geschätzten 7.000 € BAFA würdest du ja in der neuen BEG Konstellation wenn, dann nur knapp überschreiten? Hast Du schon deinen Energiesachverständigen engagiert, den du für die KFW Anträge brauchst? Und steht die restliche Finanzierung schon? Du musst den KFW Antrag ja über die Hausbank machen...
Energieausweis erfolgt über das Bauunternehmen. Ist im Paket enthalten. Für Finanzierung brauche ich ein Werkvertrag. Termin mit dem GF des BU ist morgen.
 
S

Schultes

Hallo zusammen, es ist endlich so weit. Die lange erwarteten Merkblätter für die BEG WG als Kredit- und Zuschussvariante sind veröffentlicht.
Zu finden bei der KFW unter dem jeweiligen Programm (Kredit: 261, Zuschuss 461) und dann unter Formulare und Downloads.
Damit hat die KFW nun endlich auch dargelegt, wie die technischen Werte (z.B. Wärmebrückenbeiwert/-zuschlag) für den Förderantrag zu berechnen sind. Damit können die Anträge die ab 01.07.21 gestellt werden dürfen nun berechnet werden, d.h. die Energie-Effizienz-Experten können loslegen...
Die Zinssätze für die Kreditvariante sind leider noch nicht veröffentlicht, die werden erst am 01.07.21 bekannt gegeben.
 
DaSch17

DaSch17

KfW Infoblatt schrieb:
Folgende Förderungen können für dieselbe, in diesem Produkt förderfähige Maßnahme weder zeitgleich noch zeitlich versetzt zusammen mit einem Zuschuss aus diesem Produkt in Anspruch genommen werden:
• [...]
• Vorgängerprogramme (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE))
Bei der alten BAfA–Förderung handelt es sich doch um ein Marktanreizprogramm, oder?

Das dürfte dann wohl heißen, dass die BAfA–Förderung 2020 dann wohl doch nicht mit dem neuen KfW–Programm kombinierbar ist, richtig? :/
 
C

clausen77

Bei der alten BAfA–Förderung handelt es sich doch um ein Marktanreizprogramm, oder?

Das dürfte dann wohl heißen, dass die BAfA–Förderung 2020 dann wohl doch nicht mit dem neuen KfW–Programm kombinierbar ist, richtig? :/
Ja, das waren MAP. Korrekt, kann nicht kombiniert werden und somit sollte sich eigentlich lohnen, noch schnell BAFA + KfW 153 abzuschließen...
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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