Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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Kati2022

Hallo zusammen,

in einem aktuell Artikel auf der Internetseite "Öko-Zentrum NRW" heißt es zu den Allgemeinen Rahmenbedingungen des BEG:

"[...] Die Kredit- und Zuschussförderung erfolgt parallel über alle Bereiche. Für alle Förderungen kann dabei zwischen einem Zuschuss oder einem Kredit mit Tilgungszuschuss gewählt werden. [...)"

Heißt im Umkehrschluss, dass ich bei Antragstellung nach 01.07.2021 im KfW 40Plus-Standard inkl. Nutzung von EE- oder NH-Paket wählen kann zwischen:

Option a.) Förderdarlehen über 150.000 EUR abzgl. 27,5 % bzw. 41.250 EUR Tilgungszuschuss
oder Option b.) Direktzuschuss i. H. v. 41.250 EUR ?
So wie ich es verstanden habe, beträgt die max. Förderung bei Kfw 40+ 25% . Sowas wie 40+EE ider 40+NH gibt es nicht.

Korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege...
 
WilderSueden

WilderSueden

Die zusätzlichen 2,5 % werden nur bei KfW mit EE bzw. NH gewährt. Man erhält das EE z.B. durch eine Photovoltaikanlage nur, wenn diese mind. 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringt und man die Einspeisevergütung nicht in Anspruch nimmt. Sollte das tatsächlich so sein, dann lieber auf die 2,5% verzichten und 20 Jahre die Einspeisevergütung nehmen, richtig?
Was würde man denn dann mit dem Strom machen den man im Sommer nicht verbraucht? Umsonst ins Netz einspeisen? Photovoltaik im Sommer abstellen sobald die Batterie voll ist?
 
M

Mr.Graves138

Was würde man denn dann mit dem Strom machen den man im Sommer nicht verbraucht? Umsonst ins Netz einspeisen? Photovoltaik im Sommer abstellen sobald die Batterie voll ist?
Ja so interpretiere ich das. Hoffentlich irre ich mich. Ob eine Batterie energetisch sinnvoll ist und sich überhaupt rechnet sei mal dahin gestellt.
 
WilderSueden

WilderSueden

In diesem Fall hoffe ich mal dass die Regelung entweder noch einer auf realitätsnah ändert oder dass ich frühzeitig genug alles fixieren kann dass ich noch mit alter KfW und BAFA bauen kann. Sinn macht "Förderung" dieser Art nämlich nicht
 
F

fgrtdel21

Hallo zusammen. Ich verfolge die neue BEG auch mit großem Interesse. Besonders die Zuschussvariante ohne Kredit wäre für uns interessant!

Da wir aber mit GU bauen und demnächst den Vertrag unterzeichnen, damit alles losgehen kann, sehe ich ein Problem mit dem neuen Vorhabenbeginn. Der Stichtag ändert sich von “Beginn der Bauarbeiten” auf “Auftragserteilung” (Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags). D.h. wer vor dem 01.07. GU einen Vertrag abschließt, kann nicht die neue BEG nutzen.

Gibts noch andere, die mit GU bauen, die Vertragsunterzeichnung steht an, aber ihr hättet lieber die neue BEG? Bietet euer GU euch die Möglichkeit an, mit der Vertragsunterzeichnung zu warten, aber trotzdem schon Bemusterung zu machen und weiter zu planen, damit keine Zeit verloren geht?
 
S

SroTslMdl3

Das interessiert mich auch.
Wir bauen mit Architekt. Weißt du was hier als Auftragserteilung zählt? Auftrag an das Bauunternehmen?
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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