Jetzt hätte ich doch mal ne Frage, kennt sich jemand mit Vertragswiderruf aus? Mein Anwalt favorisiert diesen, weil dann die Fronten geklärt sind. Ich habe da Bauchschmerzen, weil ich mit dem Widerruf alle Mängelbeseitigungs- und Schadenersatzansprüche verliere und tendiere daher zur Kündigung aus wichtigen Grund. Geht auch, meint der RA, wird aber langwieriger. Nach neuem Baurecht seit Jan. 2018 bekomme ich bei Widerruf alle getätigten Zahlungen zurück, muss aber Ersatz für die geleisteten Arbeiten zahlen, die wiederum um die Mängel gemindert werden. Nun kommt es auf den an, der diese Mängelminderung feststellt. Der RA ist der Meinung GU müsste komplett zurückzahlen, da alles Murxs ist. Ich habe hier Zweifel, da das der Gutachter ja mal ganz anders sehen kann. Allerdings wäre hier der GU in der Beweispflicht, dass es in Ordnung ist. Bei der Kündigung aus wichtigen Grund, die mir bei der Sachlage auf alle Fälle zusteht, bin ich in der Beweislast, behalte aber meine Ansprüche und GU muss Mehrkosten der Fertigstellung durch Dritte bezahlen. Fraglich ist natürlich in beiden Fallen, ob GU überhaupt zahlt.