Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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Wolkensieben

Wolkensieben

Mir gefällt die Bauruine immer noch und teuer war sie ja nun wirklich nicht
Bei uns hier kostet eine einfache Doppelhaushälfte mit Satteldach, ohne Grundstück, ohne Gaube schon 500.000 - 600.000.

Alter Verwalter.

Weisst, bitte nicht böse sein, aber mich erinnert das an den Mann, der sich in China einen Porsche für 30.000 Euro bestellte und AOK Chopper für Rentner erhielt, dann überrascht war und Betrug gerufen hat.
 
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O

Olli-Ka

Mohrendatsch darf man nicht mehr sagen.
Das ist "Schaumkuss" ( früher Mohrenkopf oder Negerkuss) in Brötchen.
Ein Must have zwischen Mathe und Sport in der großen Pause.
Moin,
ach so, bei uns in SH hießen die Klatschbrötchen, oder eben Negerkussbrötchen.
Stimmt, in der Pause zum Kiosk und das alles für 30 Pfennig.
Damals Anfang der 70er.
Gruß Olli
 
T

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Ich lasse mir im Moment bei von mir getätigten Beauftragungen vom ihm schriftlich bestätigen, dass er damit einverstanden ist: Hiermit bestätige ich , dass ich der Auftragserteilung für die Fußbodenheizung im Kellergeschoss für
xxxx Euro Brutto durch Frau ............ zustimme , der Rechnungsbetrag absprachegemäß von der Gesamtauftragssumme abgezogen wird und mir keine Vergütungsansprüche für diese Leistung zu stehen.
Hey Hausbau0815,
nur um den Prozess aktuell zu verstehen. Der Stand ist ja mehr oder weniger, dass GU2 (der Fleischer) sich aktuell zwischen Geld bezahlen und weitermachen und Schadenersatz entscheiden kann. Aber tatsächlich organisiert du ja die Gewerke und lässt die von GU2 bestätigen, dass er da auf einen etwaigen Anspruch verzichtet = von der Gesamtsumme abgezogen.

Also in fiktiven Zahlen:
Gesamtauftragssumme 200.000,- €
Fliesenleger wird durch dich in Absprache beauftragt für 20.000,- €

= Gesamtauftragssumme 180.000,- €

Das gilt ja auch für den Fall, dass er weitermacht. Richtig? -> Du wählst die Handwerker aus. Schmeißt er hin, machst du in Einzelvergabe weiter und hoffst, dass die Kalkulation aufgeht.

Jetzt mal ganz zwei praktische Fragen: Wer verhandelt denn aktuell den Preis für die Handwerker? -> Machst du das? Lassen sich da die Handweker auf Festpreise ein, wenn sie ja quasi gar nicht so ganz genau wissen, worauf sie sich einlassen. Diese örtliche Baufirma, hat die dir jetzt ne Kostenschätzung? Einen Festpreis oder sonst etwas gegeben? Starten die auch, wenn der GU bleibt? Wäre ja möglich, da die örtliche Baufirma nicht neuer GU werden soll. Korrekt?

Ich frage auch deswegen, weil meine zweite Frag etwas komplizierter ist: Was passiert denn wenn du bei der Gesamtauftragssumme nichts mehr abziehen kannst?

Also fiktives Beispiel:

Gesamtauftragssumme: 100.000 €
Fliesenleger: 20.000 €
Erneuerung Dämmung: 40.000 €
Elektro: 30.000 €
Streichen: 10.000€

Dein GU2 sagt jedes Mal: klar zieh ab wird von der Gesamtsumme abgezogen.

Jetzt ist bei Gesamtauftragssumme: 0,-€ du hast aber noch das Treppengeländer und was weiß ich nicht was.

Ich meine die Gesamtauftragssumme war ja bei 340.000 € du hast 300.000 € an Kosten ermittelt.

Was passiert, wenn das einfach nicht ausreicht? Aus welchen Gründen auch immer? Dann zahlst du das selbst korrekt?



Billig währe es wenn das Haus bezugsfertig währe.

Ob das reicht das Schriftstück?
Hoffe es für dich
und günstig wäre es, wenn die Arbeit gut ausgeführt ist.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Jetzt mal ganz zwei praktische Fragen: Wer verhandelt denn aktuell den Preis für die Handwerker? -> Machst du das? Lassen sich da die Handweker auf Festpreise ein, wenn sie ja quasi gar nicht so ganz genau wissen, worauf sie sich einlassen. Diese örtliche Baufirma, hat die dir jetzt ne Kostenschätzung? Einen Festpreis oder sonst etwas gegeben? Starten die auch, wenn der GU bleibt? Wäre ja möglich, da die örtliche Baufirma nicht neuer GU werden soll. Korrekt?

Ich frage auch deswegen, weil meine zweite Frag etwas komplizierter ist: Was passiert denn wenn du bei der Gesamtauftragssumme nichts mehr abziehen kannst?
Dein GU2 sagt jedes Mal: klar zieh ab wird von der Gesamtsumme abgezogen.
Jetzt ist bei Gesamtauftragssumme: 0,-€ du hast aber noch das Treppengeländer und was weiß ich nicht was.
Ich meine die Gesamtauftragssumme war ja bei 340.000 € du hast 300.000 € an Kosten ermittelt.
Was passiert, wenn das einfach nicht ausreicht? Aus welchen Gründen auch immer? Dann zahlst du das selbst korrekt?
Viele Fragen und nicht einfach zu beantworten. Zugegeben, das Ganze ist noch nicht zu Ende gedacht.
Die Fliesenleger sind noch vom GU beauftragt. Auch die Fliesen hat der GU bezahlt, also die die schon auf der Baustelle sind. Das ist allerdings auch so ein Punkt, den ich nicht nachvollziehen kann. Er weiß, dass er auf Grund des Einbehaltungsrechts kein Geld von mir bekommt und kauft fleißig Material, auch sind die Fliesenleger meiner Meinung nach viel zu früh. Wenn er sich für die Vertragsauflösung entscheidet, wird er kein Geld dafür von mir bekommen, da ja die von ihm angebotene Summe von 80.000 € unter den Mängelbeseitigungskosten liegt. Das weiß er auch.
Die örtliche Baufirma wird kein GU. Einen Kostenvoranschlag für einen Teil der Leistungen habe ich schon. Da nun noch die Wiederherstellung des kompletten Trockenbaus dazu kommt, hatten wir gestern einen Vororttermin. Dieses Angebot bekomme ich noch. Beauftragt wird dieses BU von mir, da sie nicht für den GU arbeiten werden. Die starten auch, wenn GU2 bleibt. Dieser wird dann für Hilfsarbeiten eingesetzt. Hat er selbst vorgeschlagen.

Punkt 2 wird noch komplizierter. Im Moment habe ich noch genügend Vorlauf. Aber ob das am Ende reicht, weiß ich nicht. Mir wäre schon die Auflösung lieber. Habe gerade heute wieder 2 unliebsame Erlebnisse mit ihm gehabt.
 
T

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Punkt 2 wird noch komplizierter. Im Moment habe ich noch genügend Vorlauf. Aber ob das am Ende reicht, weiß ich nicht. Mir wäre schon die Auflösung lieber. Habe gerade heute wieder 2 unliebsame Erlebnisse mit ihm gehabt.
Kann ich total verstehen. GU2 könnte sich trotzdem für Varainte zwei entscheiden, da sie für ihn doch letzten Endes günstiger und er trotzdem keinerlei Risiken hat. Er zahlt 30k Schadenersatz, du wählst die Handwerker aus und wenn das Budget nicht reicht, dann ist das möglicherweise dein Problem. Wenn der von dir ausgewählte Handwerker nichts taugt, dann kannst du ja schlecht den Fleischer dafür verantwortlich machen. Er kann noch ein paar Hilfsarbeiten machen und seinen guten Willen zeigen und hat am Ende weniger draufgezahlt, als wenn er dir 80k zahlt und ganz aus der Nummer raus ist.

Aus meiner Sicht ist Variante zwei, also weiterbauen, für den Fleischer durchaus eine attraktive Variante. Denn er kann sich sicher sein, dass du aus Eigeninteresse zukünftig selbst die Handwerker auswählst, die dann zwar für dich arbeiten. Die Frage ist halt wo für der Vorteil ist wenn der Vertrag nicht aufgelöst wird.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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