Ich lasse mir im Moment bei von mir getätigten Beauftragungen vom ihm schriftlich bestätigen, dass er damit einverstanden ist: Hiermit bestätige ich , dass ich der Auftragserteilung für die Fußbodenheizung im Kellergeschoss für
xxxx Euro Brutto durch Frau ............ zustimme , der Rechnungsbetrag absprachegemäß von der Gesamtauftragssumme abgezogen wird und mir keine Vergütungsansprüche für diese Leistung zu stehen.
Hey Hausbau0815,
nur um den Prozess aktuell zu verstehen. Der Stand ist ja mehr oder weniger, dass GU2 (der Fleischer) sich aktuell zwischen Geld bezahlen und weitermachen und Schadenersatz entscheiden kann. Aber tatsächlich organisiert du ja die Gewerke und lässt die von GU2 bestätigen, dass er da auf einen etwaigen Anspruch verzichtet = von der Gesamtsumme abgezogen.
Also in
fiktiven Zahlen:
Gesamtauftragssumme 200.000,- €
Fliesenleger wird durch dich in Absprache beauftragt für 20.000,- €
= Gesamtauftragssumme 180.000,- €
Das gilt ja auch für den Fall, dass er weitermacht. Richtig? -> Du wählst die Handwerker aus. Schmeißt er hin, machst du in Einzelvergabe weiter und hoffst, dass die Kalkulation aufgeht.
Jetzt mal ganz zwei praktische Fragen: Wer verhandelt denn aktuell den Preis für die Handwerker? -> Machst du das? Lassen sich da die Handweker auf Festpreise ein, wenn sie ja quasi gar nicht so ganz genau wissen, worauf sie sich einlassen. Diese örtliche Baufirma, hat die dir jetzt ne Kostenschätzung? Einen Festpreis oder sonst etwas gegeben? Starten die auch, wenn der GU bleibt? Wäre ja möglich, da die örtliche Baufirma nicht neuer GU werden soll. Korrekt?
Ich frage auch deswegen, weil meine zweite Frag etwas komplizierter ist: Was passiert denn wenn du bei der Gesamtauftragssumme nichts mehr abziehen kannst?
Also fiktives Beispiel:
Gesamtauftragssumme: 100.000 €
Fliesenleger: 20.000 €
Erneuerung Dämmung: 40.000 €
Elektro: 30.000 €
Streichen: 10.000€
Dein GU2 sagt jedes Mal: klar zieh ab wird von der Gesamtsumme abgezogen.
Jetzt ist bei Gesamtauftragssumme: 0,-€ du hast aber noch das Treppengeländer und was weiß ich nicht was.
Ich meine die Gesamtauftragssumme war ja bei 340.000 € du hast 300.000 € an Kosten ermittelt.
Was passiert, wenn das einfach nicht ausreicht? Aus welchen Gründen auch immer? Dann zahlst du das selbst korrekt?
Billig währe es wenn das Haus bezugsfertig währe.
Ob das reicht das Schriftstück?
Hoffe es für dich
und günstig wäre es, wenn die Arbeit gut ausgeführt ist.