Was ich noch nicht habt verstehe : wie willst du vor Gericht dann beweisen , welchen Schaden du am Dach hattest , wenn es jetzt neu ist . Unser Anwalt hat uns gesagt ein eigenes Gutachten zählt nichts vor Gericht, Es muss ein vom Gericht bestellter Gutachter her. Auf den darf man allerdings so lange warten und hat in der Zeit einen Baustopp dass das keine wirkliche Option ist.
Wir haben folgende Dinge, von denen wir denken, dass sie vor Gericht Bestand haben. Ob der Richter das auch so sieht, weiß ich natürlich nicht. Aber wir haben zumindest alles dafür getan, da auch für uns ein Baustopp nicht in Frage kam.
1. Das Dach wurde von einer Firma gedeckt, die dies nachweislich seit 3 Jahren nicht darf. Das wurde mir von dem entsprechenden Gewerbeamt/Handwerkskammer bestätigt.
2. Es gibt einen Vertrag, der besagt, dass die Unterspannbahn getauscht werden muss. Die Ausführung ist also nicht vertragskonform.
3. Es gibt ein TÜV- Gutachten vom 30.11.20, welches der GU selbst beauftragt hat, das Mängel am Dach und an der Dachauflage aufzeigt.
4. Es gibt ein weiteres TÜV-Gutachten vom 16.06.2021, welches ich beauftragt habe und das diese Mängel bestätigt.
5. Es gibt eine gemeinsame Bautenstandsfeststellung mit beiden Anwälten, in der die Mängel am Dach festgehalten wurden und
6. Es gibt ein Gutachten eines bei Gericht zugelassenen Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk
sowie jede Menge Fotos. Außerdem kommt nächste Woche ein weiterer sauteurer Gutachter, der den geschaffenen Wert des 2. GUs festlegen wird, dieser wird zwar privat beauftragt (Kosten zwischen 5.000 bis 8.000 €), wird aber lt. meinem neuen Anwalt vom Gericht anerkannt.
Ich bin der Meinung, dass dies reichen dürfte. Wenn nicht, kann ich es auch nicht ändern. Mehr geht einfach nicht.