Wenn ich dir jetzt sage, dass sein Stundensatz bei 300 € liegt, ärgerst du dich bestimmt über deine Berufswahl;).
Nene, keine Sorge. Meine Berufswahl war schon richtig.
Lieber, als das ich mich 300€/h als Anwalt abquälen, spiele ich für 0€ den Advocatus Diaboli. Nicht um dich zu ärgern, sondern für ein paar Ideen wohin die Reise gehen könnte. Wenn du meine Bedenken entkräften kannst, dann bist du afu einem guten Weg.
Aber ich rechne mir hohe Chancen aus. Der GU gibt sich als Bauleiter aus und ist in Wirklichkeit Fleischer.
Ausbildung als Fleischer egal, er kann Subs beauftragen wie er will. Bauleiter ist der, der auf der Bauanzeige vermerkt ist. Ein Bauleiter muss Sachkunde und Erfahrung mitbringen. Da aber diese zwei Punkte meines Wissens nach nicht näher spezifiert sind, ist das schnomal alles sehr schwammig und ein Ende ungewiss. Mit Pech wird im Prozess irgendein ausländischer Fachbauleiter aus dem Hut gezaubert, den man nicht belangen kann. Da wird ein gegnerischer Anwalt was zaubern können.
3 Gutachten sagen einstimmig aus, dass nichts von seinen Arbeiten in Ordnung ist.
Joa, dann hat der erstmal das Recht nachzubessern. Aber das haben wir ja lange diskutiert. Schwierig wird es, wo du an dem GU vorbeigearbeitet hast und parallele Beauftragungen stattgefunden haben. Lass das deinen teuren Gutachter ordenlich aufdröseln, sonst kann dir das noch auf die Füße fallen :(
Der Bauleiter, der gröbste Fehler nicht erkannt hat und trotz laufenden Vertrages und mehrfacher Aufforderung, einfach nicht mehr erschien.
Sieht der Vertrag mit dem Bauleiter keine Vertragsstrafe vor, wird das einfach im Sande verlaufen. Ich denke nicht, dass man hier etwas holen kann. Die geleisteten Stunden müssen bezahlt werden. Ich fürchte man kann den erst belangen, wenn der schriftlich vermerkt hat, dass die Gewerke in Ordnung seien. Für nicht erkannte Fehler sieht es mau aus.
Ein Anwalt, der eine außergewöhnliche Kündigung ausgesprochen hat, ohne die zuvor erforderliche Androhung dieser.
Mit wichtigem Grund geht das. Wenn eine Fortführung nicht zumutbar ist, dann erfolgt eine Kündgung fristlos. Ich denke der Anwalt wird das auch begründen können. Die Frage ist, welcher Schaden dadurch entstanden sein könnte. Und die Frage ist, was das für den GU bedeutet, dem du die Möglichkeit der Nachbesserung genommen hast.
Und dazu einen wirklich guten Anwalt, der im Industrie- und Großbaustellenbereich tätig ist.
Ich hoffe sein Wissen ist auf eine private Kleinbaustelle übertragbar.
Genug den Bösen gespielt, eigentlich will ich ja, das alles postiv endet :)