Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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Snowy36

Was ich noch nicht habt verstehe : wie willst du vor Gericht dann beweisen , welchen Schaden du am Dach hattest , wenn es jetzt neu ist . Unser Anwalt hat uns gesagt ein eigenes Gutachten zählt nichts vor Gericht, Es muss ein vom Gericht bestellter Gutachter her. Auf den darf man allerdings so lange warten und hat in der Zeit einen Baustopp dass das keine wirkliche Option ist.
 
Hausbau0815

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Was ich noch nicht habt verstehe : wie willst du vor Gericht dann beweisen , welchen Schaden du am Dach hattest , wenn es jetzt neu ist . Unser Anwalt hat uns gesagt ein eigenes Gutachten zählt nichts vor Gericht, Es muss ein vom Gericht bestellter Gutachter her. Auf den darf man allerdings so lange warten und hat in der Zeit einen Baustopp dass das keine wirkliche Option ist.
Wir haben folgende Dinge, von denen wir denken, dass sie vor Gericht Bestand haben. Ob der Richter das auch so sieht, weiß ich natürlich nicht. Aber wir haben zumindest alles dafür getan, da auch für uns ein Baustopp nicht in Frage kam.
1. Das Dach wurde von einer Firma gedeckt, die dies nachweislich seit 3 Jahren nicht darf. Das wurde mir von dem entsprechenden Gewerbeamt/Handwerkskammer bestätigt.
2. Es gibt einen Vertrag, der besagt, dass die Unterspannbahn getauscht werden muss. Die Ausführung ist also nicht vertragskonform.
3. Es gibt ein TÜV- Gutachten vom 30.11.20, welches der GU selbst beauftragt hat, das Mängel am Dach und an der Dachauflage aufzeigt.
4. Es gibt ein weiteres TÜV-Gutachten vom 16.06.2021, welches ich beauftragt habe und das diese Mängel bestätigt.
5. Es gibt eine gemeinsame Bautenstandsfeststellung mit beiden Anwälten, in der die Mängel am Dach festgehalten wurden und
6. Es gibt ein Gutachten eines bei Gericht zugelassenen Sachverständigen für das Dachdeckerhandwerk
sowie jede Menge Fotos. Außerdem kommt nächste Woche ein weiterer sauteurer Gutachter, der den geschaffenen Wert des 2. GUs festlegen wird, dieser wird zwar privat beauftragt (Kosten zwischen 5.000 bis 8.000 €), wird aber lt. meinem neuen Anwalt vom Gericht anerkannt.
Ich bin der Meinung, dass dies reichen dürfte. Wenn nicht, kann ich es auch nicht ändern. Mehr geht einfach nicht.
 
Tassimat

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Die Liste an Gutachten gefällt mir.

Außerdem kommt nächste Woche ein weiterer sauteurer Gutachter, der den geschaffenen Wert des 2. GUs festlegen wird, dieser wird zwar privat beauftragt (Kosten zwischen 5.000 bis 8.000 €), wird aber lt. meinem neuen Anwalt vom Gericht anerkannt.
Das verstehe ich aber nicht. Ich muss mal ganz naiv fragen: Ist der Wert des neuen Daches nicht das, was auf der Rechnung steht?

Hätte es nicht gereicht diesen Gutachter auf Anforderung des Gerichts zu nehmen? Ich hätte spontan Bedenken, dass dies genau die Art von Kosten ist, auf denen man am Ende sitzen bleibt. Nach meinem laienhaften Verständnis ist man verpflichtet, den entstandenen Schaden gering zu halten. Ein privates Gutachten ist leider kein gerichtliches Gutachten. Keine Ahnung ob ich da jetzt die passenden Begriffe verwendet habe.
 
Hausbau0815

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Die Liste an Gutachten gefällt mir.


Das verstehe ich aber nicht. Ich muss mal ganz naiv fragen: Ist der Wert des neuen Daches nicht das, was auf der Rechnung steht?

Hätte es nicht gereicht diesen Gutachter auf Anforderung des Gerichts zu nehmen? Ich hätte spontan Bedenken, dass dies genau die Art von Kosten ist, auf denen man am Ende sitzen bleibt. Nach meinem laienhaften Verständnis ist man verpflichtet, den entstandenen Schaden gering zu halten. Ein privates Gutachten ist leider kein gerichtliches Gutachten. Keine Ahnung ob ich da jetzt die passenden Begriffe verwendet habe.
Auf Anforderung des Gerichts? Mein fast Ex-Anwalt (er bekommt demnächst die Kündigung des Mandats) hat es in 6 Monaten nicht geschafft. Klage zu erheben. Ich weiß, dass das alles schief gehen kann. Aber es geht hier jetzt vorrangig um die Hausfertigstellung.
 
Tassimat

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Auf Anforderung des Gerichts? Mein fast Ex-Anwalt (er bekommt demnächst die Kündigung des Mandats) hat es in 6 Monaten nicht geschafft. Klage zu erheben. Ich weiß, dass das alles schief gehen kann. Aber es geht hier jetzt vorrangig um die Hausfertigstellung.
Wie meinst du "auf Anforderung des Gerichts"? Muss nicht zuallererst Klage erhoben werden, bevor das Gericht etwas anfordern kann? Ich meine, dass ist doch der erste Schritt, ohne den ein Gericht nicht tätig wird. Wie kann dann vorher schon das Gericht ein 8000€ angefordert haben? Ich bin verwirrt.

Magst du das näher ausführen? Oft wird immer nur mit Anwalt und Gericht gedroht, aber die wenigsten trauen es sich durchzuziehen. Daher würde ich gerne verstehen, wie das in Wirklichkeit heutzutage abläuft.
 
Hausbau0815

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Wie meinst du "auf Anforderung des Gerichts"? Muss nicht zuallererst Klage erhoben werden, bevor das Gericht etwas anfordern kann? Ich meine, dass ist doch der erste Schritt, ohne den ein Gericht nicht tätig wird. Wie kann dann vorher schon das Gericht ein 8000€ angefordert haben? Ich bin verwirrt.

Magst du das näher ausführen? Oft wird immer nur mit Anwalt und Gericht gedroht, aber die wenigsten trauen es sich durchzuziehen. Daher würde ich gerne verstehen, wie das in Wirklichkeit heutzutage abläuft.
Du hattest vorher geschrieben: Hätte es nicht gereicht diesen Gutachter auf Anforderung des Gerichts zu nehmen?
Ich hatte das Fragezeichen dahinter gemacht, weil ich damit sagen wollte, dass man auf diese Anforderung ewig warten muss, da das Gericht ja erstmal in dieser Sache tätig werden muss. Das tut es natürlich erst nach Klageerhebung. In unserem Fall hat aber unser toller "Bald-Ex-Anwalt" in den vergangenen 6 Monaten leider überhaupt nichts in dieser Richtung übernommen. Es gibt bisher keine Klage, dem zufolge auch keine Anforderung des Gerichts. Ich habe morgen einen Termin mit meinem neuen Anwalt, der mir aber schon die notwendigen Schritte aufgezeigt hat, um bei der dann folgenden Klage hoffentlich erfolgreich zu sein.
Ich habe geschrieben: "dieser wird zwar privat beauftragt (Kosten zwischen 5.000 bis 8.000 €), wird aber lt. meinem neuen Anwalt vom Gericht anerkannt." Ich habe nicht geschrieben, dass das Gericht das angefordert hat.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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