Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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Hausbau0815

Hausbau0815

Das Ding ist: Keiner hat verlangt, dass du dich rechtfertigst. Du hättest auch einfach nur "bloggen" können und die ganze Kritik wie Wasser am Erpelrücken abperlen lassen.
hm. Müsste das dann Erperlrücken heißen?
Ich würde auf Siepel tippen ;). Oder wie heißt die weibliche Ente?
Aber abgesehen davon, dass stimmt nicht ganz. Es wurde beständig auf meine "negative Lernkurve" usw. hingewiesen und Dinge in den Raum oder besser gesagt ins Forum gestellt, die ich so nicht stehen lassen konnte. U.a. wurde angeraten meinem Enkelkind ein schwarzes Taufkleidchen zu besorgen, da ich die Taufe ja nicht mehr miterleben würde u.ä. Bloß gut, dass meine Enkelkinder nicht getauft werden.
 
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Tolentino

Tolentino

Nein, du tust es schon wieder.
Bruce Lee sagt: Be water my friend!

Tatsächlich bezeichnet "Ente" schon den weiblichen Entenvogel. Ein Bsp. fürs generische Femininum.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Anpassungsfähigkeit und Geduld gehören nicht zu meinen Stärken. Auf der anderen Seite will ich auch gar nicht anpassungsfähig sein. Wozu auch? Um mit der Masse mit zu schwimmen und ja nicht anzuecken? Nicht mein Ding.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Jetzt hätte ich doch mal ne Frage, kennt sich jemand mit Vertragswiderruf aus? Mein Anwalt favorisiert diesen, weil dann die Fronten geklärt sind. Ich habe da Bauchschmerzen, weil ich mit dem Widerruf alle Mängelbeseitigungs- und Schadenersatzansprüche verliere und tendiere daher zur Kündigung aus wichtigen Grund. Geht auch, meint der RA, wird aber langwieriger. Nach neuem Baurecht seit Jan. 2018 bekomme ich bei Widerruf alle getätigten Zahlungen zurück, muss aber Ersatz für die geleisteten Arbeiten zahlen, die wiederum um die Mängel gemindert werden. Nun kommt es auf den an, der diese Mängelminderung feststellt. Der RA ist der Meinung GU müsste komplett zurückzahlen, da alles Murxs ist. Ich habe hier Zweifel, da das der Gutachter ja mal ganz anders sehen kann. Allerdings wäre hier der GU in der Beweispflicht, dass es in Ordnung ist. Bei der Kündigung aus wichtigen Grund, die mir bei der Sachlage auf alle Fälle zusteht, bin ich in der Beweislast, behalte aber meine Ansprüche und GU muss Mehrkosten der Fertigstellung durch Dritte bezahlen. Fraglich ist natürlich in beiden Fallen, ob GU überhaupt zahlt.
 
Tarnari

Tarnari

Puh... vermutlich kann Dir das hier keiner beantworten. Am Ende nimmt man dafür einen Anwalt, wie du es ja getan hast.
Meine 50.000€ Euro Anwalts-/Gerichtskosten-Erfahrung inklusive Immobilienverlust hat mich gelehrt, dass es am Ende immer auf die Judikative ankommt. Das ist wie Poker.
Recht haben und Recht bekommen, liegen manchmal leider weit auseinander.
Du kannst wahrscheinlich nur Deinen Anwalt hören und nach deinem Bauch gehen.
Ob das klappt oder in die Hose geht, wirst du leider erst hinterher erfahren... :(
 
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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