Ist nicht so einfach für Jemandem, der die größte Investition im Leben tätigt und dafür vollkommen auf das Fachwissen von Spezialisten angewiesen ist.
Zum Beispiel Bemusterung bezugsfertiges Haus. Dafür gibt es die Bauleistungsbeschreibung, in der steht z.B.
Z.B. Bodenfliesen Marke Villeroy und Boch, Serie xy, Preis bis 30 € pro qm, Format 60x30 cm und Jollyschienen Aluminium bei Baustoffhändler xxx in Ort xxx.
Bauherr geht zum Baustofffachhändler, die freundliche Fachberaterin guckt im Ordner Bemusterung nach was Planer von GÜ ausgesucht hat, zeigt den Bauherren in der Ausstellung die bemusterten Fliesen für Projekt x von GÜ xxx für Haus 11.
Bauherr sucht die Farbe aus Serie xy aus, gibt sich mit den gezeigten Aluschienen zufrieden, geht heim, freut sich über die tolle Beratung. Nette Fachberaterin faxt oder mailt dem GÜ den Auswahlzettel zu. GÜ beauftragt Fliesenleger.
Ich kann mich erinnern, dass die Preise pro qm Wohnfläche für ein einfaches Haus damals je nach Gegend bei 900 Euro bis 1200 Euro angegeben wurde.
Das ist eine Differenz von 25 %.
Wenn die Marge für den GÜ bei 15 % liegt, dann ist es seine Schuld, wenn er Kosten für 1100 Euro hat, aber für 900 Euro verkauft.
Im Büro des GÜ sollten Kaufleute sitzen, die das beherrschen.
Das kann jeder Maurermeister.
Frage: woher soll der Bauherr das als Laie wissen und warum soll der Bauherr für Fehlkalkulation aufkommen ?