Muss er rechtlich nicht, aber am Ende nützt es nichts wenn der GU pleite geht/macht weil er sich verkalkuliert hat. Und der Bauherr dann mit einem verpfuschten halbfertigen Haus dasteht. Der Bauherr trägt am Ende immer den Schaden
Und es muss auch keiner die genaue Kalkulation nachprüfen und das kann der Bauherr auch gar nicht als Laie, aber man kann und sollte sich selbst zuliebe prüfen ob die Angebote insgesamt im üblichen Bereich sind. Das garantiert noch nichts, filtert aber zumindest ein paar unmögliche Fälle raus.
Korrekt.
Aber wenn GÜ (nicht vorhat), sich nicht an die Bauleistungsbeschreibung und Zusatzverträge mit Mehrkosten (zu halten) hält, dann ist das Ganze von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Den Schaden hatten wir auch, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen. Und der Preis war auch happig, der Ausführung entsprechend. Da gab es keine Auffälligkeiten.
Wir hatten einen eigenen baubegleitenden Sachverständigen beauftragt, der die Kalkulation überprüft, die Bauausführung, ob die Angaben in der Bauleistungsbeschreibung überhaupt realistisch sind und der sehr früh an einem gewissen Punkt hat kommen sehen, worauf das Ganze hinausläuft.
In unserem Fall haben früher schon geprellte Handwerker herausgefunden wo GÜ aktuell baut, ca. 40 km von früher entfernt, ehemalige und aktuell geprellte Bauherren haben sich zusammengetan und sind auch zum gleichen Anwalt.