Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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apokolok

Wie du denkst, ich will dich nicht von deiner Meinung abbringen. Ich bin jedenfalls zuversichtlich. Hatte mich gerade nochmal mit dem Chef einer örtlichen Baufirma, die nächste Woche mit der Mängelbeseitigung anfängt, getroffen um den weiteren Ablauf zu besprechen. Aber schieb ruhig weiter deinen Pessimismus.
Ist nicht so, dass ich es dir nicht wünschen würde, dass jetzt alles glatt läuft.
Allein, mir fehlt der Glaube.
Wie genau ist denn die neue Vereinbarung mit dem GU?
Was soll er denn noch für welchen Betrag leisten?
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Ist nicht so, dass ich es dir nicht wünschen würde, dass jetzt alles glatt läuft.
Allein, mir fehlt der Glaube.
Wie genau ist denn die neue Vereinbarung mit dem GU?
Was soll er denn noch für welchen Betrag leisten?
Er muss sich bis Freitag zwischen Vertragsauflösung mit Zahlung von 80.000 € Mängelbeseitigungskosten oder Vertragsfortführung mit Schadenersatzzahlung in vorläufiger Höhe von 30.000 € entscheiden.
 
Hausbau0815

Hausbau0815

Hiermit melde ich Bedenken hinsichtlich der bisherigen Arbeiten an und zeige diesbezüglich Mängel an.
Der 3. Versuch der Fensterabdichtungen entspricht auch diesmal nicht den Richtlinien und Anforderungen einer vorgeschriebenen Dreiebenenabdichtung. Der vereinbarte Ausbau der Fenster erfolgte nur bei einem Badfenster, den beiden Terrassenfenstern und den Fenstern im Spitzboden. Trotz meiner Einwände wurde die 2. und 3. Ebene mit Schaum verfüllt und zwar von außen. Dieser quillt nun soweit heraus, dass er nur noch abgeschnitten werden kann, was ein Freilegen der Poren zur Folge hat, was nicht sein darf. Auch die Außenfensterbänke wurden mit Schaum befestigt. Vereinbart war: Fenster ausbauen, Kleber entfernen, Rahmen säubern, Fenster entsprechend der Dreiebenenabdichtung abdichten und wieder einbauen. Das was jetzt erfolgt ist, entspricht dem nicht. Wie hier auf den Fotos vom heutigen Tag zu sehen ist, wurden die Fenster nicht ausgebaut. Abdichtung der mittleren und äußeren Ebene von außen und nur mit Schaum. Wie bereits mitgeteilt, gibt es Schimmel im Trockenbau in beiden Wohnungen. Da die Ursache dafür unklar ist, möchte ich darauf hinweisen, dass die Dachfolie trotz vertraglicher Festlegung nicht erneuert wurde, obwohl sie sich zum Zeitpunkt der Dacheindeckung bereits 7 Monate auf dem Dach befand und Beschädigungen aufwies. Dies wurde in soweit begründet, dass diese Folie selbst zu diesem Zeitpunkt noch eine bessere Qualität hätte, als die. die neu drauf gemacht werden würde. Die Dampfbremssperre hatte nach dem Anbringen Risse und punktuelle Beschädigungen, die abgeklebt wurden. Ob dies vollständig geschah, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Dämmung zwischen Spitzboden und OG hat nicht die im Auftrag festgelegte Stärke und ist nicht komplett durchgängig (siehe Außenwand Giebel), wie jetzt durch das Öffnen des Trockenbaus infolge des Wasserschadens ersichtlich ist. Wir haben entlang der Giebelseiten an beiden Hausseiten und der Gauben zwischen Mauerwerk und Dachsparren bis zu 12 cm breite und über jeweils beide Seiten gehende Öffnungen. Die Bauwerksabdichtung ist hier gleich Null. Man kann sogar die Holzleisten unter dem Dach sehen. Hier ist mir völlig unverständlich, warum diese Öffnungen nicht längst verschlossen wurden.
Auf der Hausvorderseite wurde dies offenbar durch den (unsachgemäßen) Außenputz kaschiert. Was brauchen wir den Fliesenleger im Haus, wenn der Rohbau nicht mal zu ist???? Auf den letzten beiden Fotos ist auch der Zustand der alten, weiterverwendeten Dachfolie zu sehen, den ich als porös einschätze. Der Trockenbau in den beiden Treppeneingängen entspricht in keiner Weise den Anforderungen. Platten sind lose und hängen herunter, es gibt Versätze von bis zu 2 cm. Die geforderte Doppelbeplankung ist zu prüfen. Trockenbau und Innenputz weisen so massive Mängel auf, dass der von Ihnen mit den Spachtelarbeiten beauftragte Handwerker eine Arbeitsaufnahme ablehnt. Es gibt trotz mehrfacher Forderungen keine gesicherten Zugänge zu den beiden Räumlichkeiten im Spitzboden. Somit ist ein Lüften in dieser Etage in beiden Haushälften nicht möglich. Es ist zu prüfen, warum der Estrich in den Ecken federt. Die Elektroarbeiten sind nicht abgeschlossen. Die Anschlüsse der Wandlampen im Treppenhaus zeigen einen deutlichen Versatz. Anschlüsse wurden vergessen. Der Spülenanschluss in einer Küche befindet sich nicht an der richtigen Stelle. Abflüsse wurden überputzt oder vergessen. Die Installationsarbeiten sind nicht fertiggestellt. Ich würde Ihnen gern ein Gewerk nennen, was in unserem Haus seit Ihrer Beauftragung eine ordentliche Arbeit geleistet hat, finde aber leider keines. Dem Dachdecker, bei dem ich davon ausging, dass die Arbeiten in Ordnung sind, abgesehen davon, dass sie auch noch nicht beendet sind, laste ich das Belassen der alten Dachfolie an. Ich bin bereits in Kontakt mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, der auch vor Gericht zugelassen ist, denn ich sehe hier keinen anderen Weg mehr, als diesen ganzen Schlamassel auf dem Rechtsweg zu klären. Ich mache Sie nochmals auf den heute festgestellten Druckverlust des externen Heizgerätes aufmerksam, der eine weitere Havarie befürchten lässt.

Da ich weiterhin von meinem Mängeleinbehaltungsrecht Gebrauch machte, beauftragte er dann in Abstimmung mit mir den TÜV Nord mit einer Begutachtung. Die fand dann am 20.11.20 statt. Dem eigentlichen Fertigstellungstermin lt. Vertrag.
Der TÜV-Mann war super gründlich und nahm sich viel Zeit (lässt er sich ja auch bestimmt gut bezahlen). Am Ende der Begutachtung sprachen wir nicht mehr von Weiterbau sondern von Entkernung und Sanierung. Das war natürlich heftig.
Das Gutachten kam ziemlich zeitnah und bescheinigte als Fazit:
Es ist einzuschätzen, dass in der Bauausführung wesentliche Mängel vorliegen, welche einen Teilrückbau, eine ergänzende Planung und fachgerechte Neuerstellung bedürfen. Eine Abnahmereife und Bezugsfertigkeit sind nicht gegeben.

Die Mängelbeseitigungskosten wurden auf ca. 100.000 € geschätzt. Eine genaue Kostenbenennung hätte noch einmal mind. einen Tagessatz gekostet, so dass vorerst darauf verzichtet wurde.

Am nächsten Abend bekam ich eine Mail von GU2 für deren Veröffentlichung im vorhergehenden Thread ich hier im Forum schon richtig Schelte bezogen habe, daher hier nur in Kurzform: Er kündigte mir seinen Freitod an, wenn ich weiterhin Forderungen an ihn stellen würde.

Das hatte natürlich gesessen. Ich wusste mir nicht anders zu helfen, als ihm zu schreiben, dass das keine Lösung sein könnte, da er seine Schulden dann nur an seine Erben weitergeben würde. Klingt jetzt zwar ziemlich herzlos, aber ich musste ihn ja irgendwie von der Sinnlosigkeit überzeugen. Zuvor hatte ich versucht den Bauberater zu erreichen, damit er eventl helfend eingreifen könnte, aber der war wie immer nicht erreichbar.

Am Tag darauf rief mich GU2 an und bat um ein Gespräch.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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