Ich habe heute mit der KfW Hotline telefoniert. Deren Aussage war, dass es für die Zuschussvariante ausreichen würde, in den Leistungsvertrag eine Rücktrittsklausel einzubauen. Der Rücktritt müsse gewährt werden, wenn der Kunde keine BEG Förderung erhält. Dann könne man auch bereits vor dem 1.7. den Leistungsvertrag unterschreiben. Baubeginn dann natürlich trotzdem erst nach dem 1.7.
Problematisch finde ich, dass angeblich auch Verträge mit Versorgern (Strom, Teleko, etc.) dazu zählen würden. Und dort wird es schwierig oder unmöglich einen solchen Passus einzubauen.
Bei der Kreditvariante muss man mit der Bank ein dokumentierten Beratungsgespräch führen.
(Das ist nur meine Interpretation von dem Telefonat. Keine offizielle Förderberatung :p )