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nordanney
Das sollte kein Problem sein, sofern die Einliegerwohnung aus "in einem Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden" besteht, "welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC)" ermöglicht.Wir versuchen grad rauszufinden, ob bei einer Einliegerwohnung eine richtige abschließbare Wohnungstür in den Flur eines Haupthauses zeigen darf, also die rote Tür, wenn sie sonst auch einen einen eigene Eingang hat.