Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein

4,80 Stern(e) 12 Votes
N

nordanney

Wir versuchen grad rauszufinden, ob bei einer Einliegerwohnung eine richtige abschließbare Wohnungstür in den Flur eines Haupthauses zeigen darf, also die rote Tür, wenn sie sonst auch einen einen eigene Eingang hat.
Das sollte kein Problem sein, sofern die Einliegerwohnung aus "in einem Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden" besteht, "welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC)" ermöglicht.
 
M

Myrna_Loy

ich meine, dass sei sogar Voraussetzung für die Definition als Einliegerwohnung.
ha, wir sind grad auch an einer ähnlichen frage.. Finde ich ja irgendwie verrückt, dass man zu den ELWs nichts wirklich findet... Wir versuchen grad rauszufinden, ob bei einer Einliegerwohnung eine richtige abschließbare Wohnungstür in den Flur eines Haupthauses zeigen darf, also die rote Tür, wenn sie sonst auch einen einen eigene Eingang hat. Kann doch nicht sein, dass sowas nirgends beschrieben ist, wir sind . Wir haben viele Varianten gesehen, wo ma einen Durchgang durch einen technikraum oder einen Windfang hatte - ich frag mich wo da der Unterschied ist.
Anhang anzeigen 61120
 
11ant

11ant

Eine Vermietung müsse gegenüber der KFW nicht nachgewiesen werden.
Das ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Befreiung von §264 StGB (der im übrigen berücksichtigt, ob ein möglicher Mittäter die in seiner Macht stehenden geeigneten Mittel ergreift, den Betrugsversuch zu vereiteln). Eine "DIN Unterzähler" interessiert den Staatsanwalt nicht im geringsten. Relevant ist, ob die Mittel mit dem Vorsatz der Nichterfüllung der Förderabsicht abgegriffen werden.
 
B

blubbernase

Das ist aber nicht gleichbedeutend mit einer Befreiung von §264 StGB (der im übrigen berücksichtigt, ob ein möglicher Mittäter die in seiner Macht stehenden geeigneten Mittel ergreift, den Betrugsversuch zu vereiteln). Eine "DIN Unterzähler" interessiert den Staatsanwalt nicht im geringsten. Relevant ist, ob die Mittel mit dem Vorsatz der Nichterfüllung der Förderabsicht abgegriffen werden.
Wo steht denn in den KFW anforderungen das man vermieten muss? Das taucht nirgendwo auf. Daher ist - wenn alle formalen anforderungen an die Einliegerwohnung da sind - auch nichts mit §264.
 
11ant

11ant

Wo steht denn in den KFW anforderungen das man vermieten muss?
Eine zweite Wohneinheit dient regelmäßig einer zweiten Partei zur Nutzung als Wohnraum. Wie der Name Wohneinheit schon sagt, dient sie nicht der Eigennutzung für die "berufliche Sphäre". Die Annahme - insbesondere in einem Land, in dem sehr viele Einwohner Gojim sind - es ginge hier natürlich um eine Schabbeswohnung für die Bewohner der ersten Wohneinheit, geht ja wohl an der Lebenswirklichkeit vorbei ;-)
Das haut einem doch selbst der dümmste "Amtsrichter im Praktikum" in Schilda um die Ohren, wenn man dem treu dackelblickend erzählt, den Förderzweck der Schaffung von Wohnraum für mehr als nur die Bauherrenfamilie hätte man nie im Traum vermutet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Dein Zitat (von mir nicht überprüft)
Nach KfW Definition
„Dauerhafte Wohnzwecke...eines Haushalts“
ich ja irgendwie verrückt, dass man zu den ELWs nichts wirklich findet...
Warum auch? Es soll ja keine Nische gefunden werden, um Nebenräume oder separierte Schlafräume, die zur Hauptwohnung gehören, als Einliegerwohnung zu deklarieren, um unsere Steuergelder zu nutzen.
langsam reicht es: Mag es sonstwo irgendwie durch gehen: ich kann es nicht fassen, dass man irgendwie auf Teufel komm raus, sich die Förderungen versucht zu ergattern. Da ist ein normales Wohnhaus geplant und man will Subventionen abgreifen, indem man das OG ideell auf Kladde als separierten Wohnraum deklariert. Nein: es sind Eure Kinderzimmer, nicht mehr und nicht weniger. Was damit später gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt. Punkt. Fertig. Aus.

Endlich mal ein GU, der ehrlich ist und für Kohle nicht mit einem Bein im Betrugssumpf versinken will, nur weil der Bauherr sich die Zahlen schön rechnen will.
Wenn das Geld knapp wird: 20qm kleiner bauen!
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3120 Themen mit insgesamt 42235 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Neubau mit Einliegerwohnung - GU schränkt Vermietung und KfW Förderung ein
Nr.ErgebnisBeiträge
1Baugenehmigung für Einfamilienhaus erteilt, Einliegerwohnung noch zusätzlich? 18
2Wie teuer ist ein schlüsselfertiges Fertighaus mit Einliegerwohnung? 33
3Grundrissplanung EFH mit 4 Kinderzimmer und Einliegerwohnung 17
4Detailplanung Grundriss Einfamilienhaus mit Keller und Einliegerwohnung 28
5Kellerzimmer in die Einliegerwohnung verlegen? 21
6Neubau mit Einliegerwohnung: Photovoltaik - Strom - Heizung 16
7Hausbau massiv mit Keller und Einliegerwohnung für 340k finanzierbar? 19
8Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, 120 qm plus Wohnkeller am Hang 24
9Eckgrundstück mit Einliegerwohnung 103
10Grundriss Einfamilienhaus mit 240m² mit Einliegerwohnung 75m² und Garage 15
11Wohneinheit im Keller 22
12Zweite Wohneinheit ins Haus wegen der kfw-Förderung 153 13
13Grundrissplanung - Zweifamilienhaus / Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 14
14Finanzierung Einfamilienhaus 150 qm plus Einliegerwohnung im Keller 17
15Planung Wohnraum & Küche eines Doppelhaushälfte in Nürnberg 13
16Grundriss Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Bayern mit starken Hang 26
17Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung für aktuell 2 Erwachsene, Kinder geplant 24
18Bungalow mit Einliegerwohnung auf Grund in BY 16
19Einfamilienhaus Freistehend am Hang mit Einliegerwohnung 25
20Grundrissplanung Bungalow unterkellert mit Einliegerwohnung 18

Oben