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ypg
Du sprichst den Punkt an, der mir Bauchschmerzen bereitet!- Ist der Käufer dann auch gleichzeitig Vermieter und muss Rücklagen aufbauen um die andere Einheit als Vermieter instandzuhalten, für den schmarotzdendem Ex-Besitzer?
Ich denke auch nicht, dass es mit dem Wohnrecht das wert ist, was es wert ist.Ob das Haus bei lebenslangem Wohnrecht und Erbpacht überhaupt noch günstig ist, wage ich mittlerweile auch stark anzuzweifeln.
Und das lebenslange Wohnrecht gilt dann auch für die Partnerin?Der Vermieter ist 71 Jahre alt und die Partnerin des Vermieters ist 61 Jahre alt.
Warum wollen sie verkaufen? Wollen sie sich ein Wohnmobil kaufen und durch Europa jetten? Was haben sie vom Verkauf? Alles! Ihr habt die Verpflichtungen…
Was passiert denn, wenn er es jmd anders kauft? Ihr hättet Bestandsschutz.Die Wohnung wo wir wohne ist 110 qm groß mit einem 150 qm Garten. Leider haben wir bevor wir in der Whg. eingezogen sind komplett renoviert. Dieses hatte uns 8.000 Euro von unserem Ersparten gebracht.
Die Erbpacht ist für eine Laufzeit von noch 60 Jahren ausgelegt.
Also, ich geh mal davon aus, dass jmd mit dem lebenslangen Wohnrecht nicht viele Kaufinteressenten finden wird!