Bebauung Grundstück - Keller ja oder nein?

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S

SandyBlack

Ja, das habe ich verstanden (dachte ich ;) ). Aber warum fällt dann die Idee mit der Planung von 170 qm heraus?
Vielleicht habe ich mich in meinem Eingangspost ungeschickt ausgedrückt. Ich meinte bei den Quadratmeterangaben bei den Grundrissen immer die Wohnfläche - also verteilt auf die beiden Vollgeschosse.
Wenn ich bei dem Beispiel aus Post #3 bleibe habe ich bei einem Haus mit Außenmaßen von 12 x 9,5 Meter eine Fläche von 114 qm überbaut.
Ich habe gerechnet: 477 * 0,3 = 143,1 qm zusätzlich davon 50% für Nebenflächen wären ca. 71 qm.
In dem Beispiel hätte ich doch somit für Nebenflächen noch 143,1 qm - 114 qm + 71 qm = 100 qm "übrig".
Ist es unrealistisch damit hinzukommen?

Falls das eine Rolle spielt: Unser Bebauungsplan ist von 1989 - demnach müsste die Baunutzungsverordnung von 1986 bei uns gelten.

@kbt09 Sorry, ich kann den Eingangspost leider nicht mehr aktualiseren. Deswegen hier nochmal die Pläne mit jeweils markierten Norden. Ich hoffe es ist verständlich. Den Bebauungsplan habe ich gedreht, so dass die Ausrichtung in allen Plänen übereinstimmt.
bebauung-grundstueck-keller-ja-oder-nein-556554-1.jpg

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Zuletzt bearbeitet:
WilderSueden

WilderSueden

Habt ihr eine konkrete Zahl dazu? Also 0,3m Höhenunterschied im Baufenster?
Augenmaß ist Mist um ein Gefälle abzuschätzen, die Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit eines Keller wird aber entscheidend davon bestimmt wie viel Hanglage man hat. Die anderen Punkte sind Energiestandard und Grundstücksgröße.
Aktuell würde ich das wie folgt bewerten:
Gefälle: vermutlich dagegen
Energiestandard: ?
Grundstücksgröße, Geschossflächenzahl: dafür

Was das Thema Stauraum anbelangt lässt sich oft auch einfach mit einem großen Dachboden was reißen
 
S

SandyBlack

Du meinst die Grundstücksgröße und Geschossflächenzahl spricht für einen Keller?
Bisher haben wir leider keine konkrete Zahl was den Hang angeht. Wer bestimmt das denn? Ist das Aufgabe des Vermessers?
Bzgl. Energiestandard haben wir bisher zu Kfw 40 EE tendiert, da durch unsere gewünschte Haustechnik ohnehin der Großteil der Bedingungen erfüllt ist. Wenn aber bspw. ein Keller nur mit KfW 55 bezahlbar wäre hätten wir damit auch kein Problem.
Das Bodengutachten wird übernächste Woche erstellt.
 
WilderSueden

WilderSueden

Du meinst die Grundstücksgröße und Geschossflächenzahl spricht für einen Keller?
Ja, je weniger Fläche ihr überbauen dürft, desto wertvoller wird es Sachen Technikraum und Abstellmöglichkeiten unter die Erde zu verschieben.
Eine konkrete Auskunft zum Gefälle gibt es zum Beispiel im Kataster, da sollten die Höhenlinien eingezeichnet sein. Ansonsten gibt es im Baumarkt für kleines Geld eine Schlauchwasserwaage zu kaufen und man misst es selbst aus. Ich bin in der Hinsicht ein gebranntes Kind, unser "ganz leichtes Gefälle" sind quer übers Grundstück 2m mit 70-80cm im Baufenster. Ich muss aber auch sagen, jetzt wo die Bodenplatte drin ist, kommt es mir nicht so viel vor.
 
H

hanse987

Weil du oben schreibst „ansonsten 2 Stellplätze hintereinander“, hast du überhaupt schon geklärt ob gefangene Stellplätze akzeptiert werden?
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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