Nein, gem. Makler- und Bauträgerverordnung fehlt dann noch die letzte Rate von 3,5% nach vollständiger Fertigstellung. Insofern könnte eine Abnahme (Abnahme mit Mängelprotokoll) erfolgen. Hängt m.E. vom Provisorium ab. Beim Durchschnitthaus von T€ 500 hätte der TE noch immer T€ 17,5 Einbehalt. Kommt also darauf an, was die Mängel "wert" sind.
Auch ich hätte als angemessen empfohlen, eine Abnahme mit Mängelprotokoll zu machen - wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre (und der Bauträger sich angemessen professionell verhalten würde), aber dazu muß man ihn wohl leider erst einmal auffordern. Eine nicht zur vereinbarten Zeit - also zum Abnahmetermin noch nicht - gelieferte betriebsfähige dauerhafte Heizungsanlage ist m.E. genau nur dann der vereinbarten Lieferung vorläufig adäquat, wenn der Bauträger sich rechtzeitig vor dem Termin zu folgenden Punkten konkret äußert:
a. technisches Konzept des Provisoriums und dessen voraussichtliche Einsatzdauer;
b. Entgegenkommen seinerseits hinsichtlich höherer Betriebskosten des Provisoriums und ggf. "Schmerzensgeld" für aufwendigere Bedienung desselben;
c. Umgang mit Überschreitungen der voraussichtlichen Provisoriumsphase.
Das alles hat er bislang nicht für nötig gehalten, wenngleich er (hoffentlich !) nicht erst seit gestern gewerbsmäßig als Kaufmann Wohngebäude für "Verbraucher" erstellt !
Bislang muß der TE befürchten, das Provisorium könne auch in "zieh´ drei Jacken übereinander" und/oder "mach´ Dir warme Gedanken" bestehen und bis zum Sankt-Nimmerleins- oder zumindest Schaunmermaltag andauern. Das jedoch ist m.E. als Unverschämtheit entschieden zurückzuweisen. Ich könnte mir vorstellen, daß der TE nach dem von mir vorgeschlagenen Vorgehen (welches ja wohlgemerkt keinerlei Androhungen von Überreaktionen beinhaltet) "aber so was von das hat die Welt noch nicht gesehen" auf Platz eins der Wärmepumpen-Warteliste des Bauträgers landet. Wer am leisesten zurückbellt, zieht die A****karte.
Ich bin in meiner Unwissenheit von einer Lösung a la Elektroheizung und Durchlauferhitzern ausgegangen, was ja Gott sei dank Quatsch wäre.
Du bist in der Tat unwissend - aber vor allem, weil Dein Vertragspartner sich bisher nicht klar äußert. Quatsch wäre dieser Lösungsweg nur in der Theorie - daß sich in der Praxis niemand wagt, das so zu versuchen, ist bislang nicht garantiert.
Reicht hier ein einfaches Telefonat oder benötigen ich die Lösung auf den Schriftverkehr um hier etwas stichhaltiges zu haben?
Die Frage meinst Du jetzt nicht ernst. Mit Schlitzohren "spricht" man immer in der Schriftform, lieber mal ein Einschreiben zu viel als eines zu wenig.