Bauabnahme Neubau trotz fehlender Wärmepumpe. Wesentlicher Mängel?

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H

HessamA

Dank für die Mühe, die Du Dir machst. Ich weiß das sehr zu schätzen.

Also was ich jetzt mitgenommen habe, dass ich erstmal in Erfahrung bringe, welche Alternative er hier anbietet. Ich kannte die mobilen Wärmepumpen nicht. Ich bin in meiner Unwissenheit von einer Lösung a la Elektroheizung und Durchlauferhitzern ausgegangen, was ja Gott sei dank Quatsch wäre. Reicht hier ein einfaches Telefonat oder benötigen ich die Lösung auf den Schriftverkehr um hier etwas stichhaltiges zu haben?
 
11ant

11ant

Nein, gem. Makler- und Bauträgerverordnung fehlt dann noch die letzte Rate von 3,5% nach vollständiger Fertigstellung. Insofern könnte eine Abnahme (Abnahme mit Mängelprotokoll) erfolgen. Hängt m.E. vom Provisorium ab. Beim Durchschnitthaus von T€ 500 hätte der TE noch immer T€ 17,5 Einbehalt. Kommt also darauf an, was die Mängel "wert" sind.
Auch ich hätte als angemessen empfohlen, eine Abnahme mit Mängelprotokoll zu machen - wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre (und der Bauträger sich angemessen professionell verhalten würde), aber dazu muß man ihn wohl leider erst einmal auffordern. Eine nicht zur vereinbarten Zeit - also zum Abnahmetermin noch nicht - gelieferte betriebsfähige dauerhafte Heizungsanlage ist m.E. genau nur dann der vereinbarten Lieferung vorläufig adäquat, wenn der Bauträger sich rechtzeitig vor dem Termin zu folgenden Punkten konkret äußert:
a. technisches Konzept des Provisoriums und dessen voraussichtliche Einsatzdauer;
b. Entgegenkommen seinerseits hinsichtlich höherer Betriebskosten des Provisoriums und ggf. "Schmerzensgeld" für aufwendigere Bedienung desselben;
c. Umgang mit Überschreitungen der voraussichtlichen Provisoriumsphase.
Das alles hat er bislang nicht für nötig gehalten, wenngleich er (hoffentlich !) nicht erst seit gestern gewerbsmäßig als Kaufmann Wohngebäude für "Verbraucher" erstellt !

Bislang muß der TE befürchten, das Provisorium könne auch in "zieh´ drei Jacken übereinander" und/oder "mach´ Dir warme Gedanken" bestehen und bis zum Sankt-Nimmerleins- oder zumindest Schaunmermaltag andauern. Das jedoch ist m.E. als Unverschämtheit entschieden zurückzuweisen. Ich könnte mir vorstellen, daß der TE nach dem von mir vorgeschlagenen Vorgehen (welches ja wohlgemerkt keinerlei Androhungen von Überreaktionen beinhaltet) "aber so was von das hat die Welt noch nicht gesehen" auf Platz eins der Wärmepumpen-Warteliste des Bauträgers landet. Wer am leisesten zurückbellt, zieht die A****karte.

Ich bin in meiner Unwissenheit von einer Lösung a la Elektroheizung und Durchlauferhitzern ausgegangen, was ja Gott sei dank Quatsch wäre.
Du bist in der Tat unwissend - aber vor allem, weil Dein Vertragspartner sich bisher nicht klar äußert. Quatsch wäre dieser Lösungsweg nur in der Theorie - daß sich in der Praxis niemand wagt, das so zu versuchen, ist bislang nicht garantiert.
Reicht hier ein einfaches Telefonat oder benötigen ich die Lösung auf den Schriftverkehr um hier etwas stichhaltiges zu haben?
Die Frage meinst Du jetzt nicht ernst. Mit Schlitzohren "spricht" man immer in der Schriftform, lieber mal ein Einschreiben zu viel als eines zu wenig.
 
A

allstar83

Evtl. nen Bausachverständigen zur Abnahme heranziehen? Der könnte ja dann der Buhmann sein je nach Interessenslage eurerseits...
 
K a t j a

K a t j a

Mit Schlitzohren "spricht" man immer in der Schriftform, lieber mal ein Einschreiben zu viel als eines zu wenig.
Grundsätzlich empfiehlt sich bei größeren Mängeln die Schriftform, auch wenn der BU der liebste Freund ever ist. Schlitzohrigkeit würde ich hier noch nicht unterstellen. Das die Technik mittlerweile Mangelware ist, dürfte wohl jeder mitbekommen haben. Den Mangel verschuldet hat der BU auch nicht arglistig - da würde ich eher mal bei Herrn Habeck klingeln.
Das er eine Abnahme braucht, liegt auch auf der Hand. Er kann nicht alle Projekte bis Sankt Nimmerlein als unvollendet in den Büchern lassen, sonst muss er morgen Insolvenz anmelden. Die große Frage bleibt, was bietet er als Alternative? Hier würde ich versuchen, im Gespräch eine gemeinsame Lösung zu finden. Wenn da nix oder wenig kommt - Anwalt.
 
A

allstar83

Eins noch. Wir haben eine Zwischenabnahme zum Einzug gemacht (es hatte noch der Carport gefehlt etc.) Keine Ahnung ob das sauber ist rechtlich. Jedoch konnte man während der Zeit bis zur Endabnahme das ganze Haus testen und hat sicher noch das ein oder andere bemerkt.
 
H

HessamA

Hallo Ihr lieben,

Ich habe heute mit dem Bauträger ein längeres Telefonat geführt. Er sagte mir, dass sich im Haus aktuell eine Elektroheizung befindet, die das gesamte Haus erwärmt. Diese wäre ja auch wegen dem Estrich nötig und würde das gesamte Haus heizen. Er würde für die Dauer des Provisoriums die Kosten für die Elektroheizung anstandslos übernehmen. Er hat auch zugesichert, dass wir zum Tag der Abnahme Warmwasser haben werden. Wie genau, wird er mir noch mitteilen. Da es aufgrund der Provisoriums zu Mehrkosten kommen wird, so wird er alle vollumfänglich übernehmen. Das halten wir auch so im Abnahmeprotokoll schriftlich fest. Er hat mir noch angeboten, dass ich die Sicherheitsleistung, die im Makler und Bauträgervertrag mit 5% festgehalten ist, noch zurückhalte mit der Argumentation der fehlenden Fertigstellung. Das wäre für ihm ok.

Auf meine Frage hin, ob er mir das besprochene schriftlich bestätigen kann, hat er allerdings verneint mit der Argumentation, dass das ja alles vertraglich vereinbart ist und es keiner gesonderten schriftlichen Bestätigung benötigt. Und das mit der Wärmepumpe würden wir ja beim Abnahmetermin schriftlich fixieren. Wir werden hier aber keine Frist eintragen können, weil der Lieferant -die Firma Vaillant- aktuell keinen Termin nennen kann und auch keine Auskunft gibt.

Wie ist Eure Meinung dazu?
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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