Neue Grundsteuer 2022 was kommt da auf uns zu

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P

Pianist

Das ist aber auch eigene Schuld, weil ihr euch nicht kundig gemacht habt, ob sowas überhaupt geht. Bauten auf fremden Grund und Boden gibt es nur in Ausnahmefällen. Das ging bei uns jahrelang durch die Medien, dass der Bestandsschutz für Garagenbesitzer, die zu DDR Zeiten auf fremden Grund und Boden gebaut haben ausläuft. Zu DDR Zeiten gab es das, im bundesdeutschen Baugesetzbuch dagegen nicht. Das einzige wo es Bauten auf fremden Boden noch gibt, ist meines Wissens das Kleingartengesetz.
Wenn sowas nicht geht, hätte ich ja keine Baugenehmigung bekommen dürfen. Ich musste nur einen Schrieb meines Vaters einreichen, dass er damit einverstanden ist. Und vom Finanzamt habe ich eine eigene Grundsteuernummer bekommen und zahle die auch selbst.

Wir haben damals mit allen möglichen Leuten darüber gesprochen, auch mit Steuerberatern und Juristen, und da hat niemand vor irgendwas gewarnt. Wir gingen einfach davon aus, dass meinem Vater eben das Grundstück und mir eben das Haus gehört. Woher soll denn ein Nichtjurist wissen, dass es irgendwo im Baugesetzbuch einen Paragrafen gibt, wo drinsteht, dass ein Haus immer demjenigen gehört, dem das Grundstück gehört?

Matthias
 
mayglow

mayglow

irgendwann auch noch die viel höhere Grundsteuer für das ganze Grundstück zahlen muss, weil der Erbfall eingetreten ist, und ich womöglich auch noch auf mein selbst gebautes und bezahltes Haus Erbschaftssteuer zahlen muss, weil es dem Erbvermögen meiner Eltern zugerechnet wird, wird mir nichts anderes übrig bleiben, als die auch noch vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu verkaufen, obwohl die eigentlich mal meine Einkünfte im Alter sichern sollten. Alles keine schönen Aussichten...
Ich würde solange alle noch gut beisammen sind, versuchen, das auf sichere Füße zu bringen. Also ggf beim Notar und/oder Steuerberater beraten lassen. Gerade wenn aktuell unklar ist, ob euch euer Haus denn nun gehört oder nicht, aber eigentlich hat niemand der beteiligten Parteien ein Problem damit, wenn es euch gehört, dann sollte man das doch auch so eingetütet bekommen. Ob man da jetzt besser das Grundstück teilt oder nicht oder wie man da am besten vorgeht, weiß ich nicht. Aber imho einfach so reinrennen in "wir wissen, die Situation ist unklar, aber mal schauen, was das Finanzamt dann dazu meint, wenn es soweit ist" klingt schon sehr nach sehenden Auges ins Verderben rennen
 
P

Pianist

Ich würde solange alle noch gut beisammen sind, versuchen, das auf sichere Füße zu bringen.
Von mir aus sehr gerne. Aber es ist eben vollkommen unklar, wie eine Lösung überhaupt aussehen könnte. Vermutlich muss man einen zurückdatierten Vertrag machen, in dem mein Vater mir das Bauen auf seinem Grundstück gestattet und in welchem ich mich verpflichte, sämtliche damit verbundenen Kosten zu tragen. Und dann scheint es wichtig zu sein, dass da auch noch drin steht, dass mein Vater sich verpflichtet, mich in Höhe des Verkehrswertes zu entschädigen, sollte es zu einer Beendigung der Nutzung des Hauses durch mich kommen. Dann kann man wohl hinreichend beweisen, dass ich der wirtschaftlich und steuerlich Berechtigte bin.

Ich habe damals ja sogar vom Finanzamt acht Jahre lang die Eigenheimzulage bekommen. Also scheint auch denen damals klar gewesen zu sein, dass das mein Haus ist...

Matthias
 
mayglow

mayglow

Keine Ahnung, ob ein zurückdatieren nötig ist oder auch einfach nur ein "ich bestätige hiermit, dass das (damals) mit meinem Einverständnis gebaut wurde" oder sowas. Aber aus mündlichen Absprachen was rechtsicheres basteln, klingt halt für mich erstmal nach ner typischen Aufgabe für nen Vertragsanwalt oder nen Notar. Letztlich lebt ihr ja aktuell nach "das Haus gehört euch, der Rest gehört deinen Eltern". Ob sich das jetzt eins zu eins so festhalten lässt oder andere Konstrukte "schlauer" sind, weiß ich nicht, aber an sich, da rechtssicherheit zu gewinnen, klingt für mich schon nach nem sinnvollen Anliegen.
 
P

Pinkiponk

Wenn man die jetzige Messzahl und den jetzigen Hebesatz nimmt, würde sich unsere Grundsteuer verachtfachen.
Bei uns würde sich die Grundsteuer verfünffachen. (Allerdings ist das 2022 gebaute Haus nocht nicht inkludiert, da es am 01.01.2022 noch nicht stand. Das konnte ich nur in dem Feld "Anmerkungen" oder so ähnlich eintragen.)

Aber angeblich soll das Gesamtaufkommen ja nicht steigen...
@all: Ist bekannt, ob es dafür eine Kontrollinstanz geben wird? Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Kommunen auf diesen plötzlichen Geldsegen freiwillig verzichten werden.
 
P

Pianist

Das muss alles transparent gemacht werden, weil ja irgendwann das BVerfG dazu ein Urteil fällen muss. Ich glaube kaum, dass keine der Klagen zugelassen wird. Und da die bisherige Grundsteuer ja als verfassungswidrig eingestuft wurde, muss am Ende der lückenlose Nachweis geführt werden, dass es nun alles viel gerechter ist als vorher. Und ich vermute mal, dass dieser Nachweis nicht möglich ist, und am Ende auch die neue Grundsteuer wieder gekippt wird. Zumindest, was das Bundesmodell angeht. Vermutlich gibt es nur am Modell der Freien und Hansestadt Hamburg nichts auszusetzen. Der Rest ist irgendwo dazwischen.

Es ist eben erst mal wahnsinnig einfach, Leute für wahnsinnig "reich" zu erklären, nur weil sie auf Flächen sitzen, die angeblich viel Wert sind, mit denen aber niemand etwas anfangen kann.

Matthias
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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