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Pianist
Wenn sowas nicht geht, hätte ich ja keine Baugenehmigung bekommen dürfen. Ich musste nur einen Schrieb meines Vaters einreichen, dass er damit einverstanden ist. Und vom Finanzamt habe ich eine eigene Grundsteuernummer bekommen und zahle die auch selbst.Das ist aber auch eigene Schuld, weil ihr euch nicht kundig gemacht habt, ob sowas überhaupt geht. Bauten auf fremden Grund und Boden gibt es nur in Ausnahmefällen. Das ging bei uns jahrelang durch die Medien, dass der Bestandsschutz für Garagenbesitzer, die zu DDR Zeiten auf fremden Grund und Boden gebaut haben ausläuft. Zu DDR Zeiten gab es das, im bundesdeutschen Baugesetzbuch dagegen nicht. Das einzige wo es Bauten auf fremden Boden noch gibt, ist meines Wissens das Kleingartengesetz.
Wir haben damals mit allen möglichen Leuten darüber gesprochen, auch mit Steuerberatern und Juristen, und da hat niemand vor irgendwas gewarnt. Wir gingen einfach davon aus, dass meinem Vater eben das Grundstück und mir eben das Haus gehört. Woher soll denn ein Nichtjurist wissen, dass es irgendwo im Baugesetzbuch einen Paragrafen gibt, wo drinsteht, dass ein Haus immer demjenigen gehört, dem das Grundstück gehört?
Matthias