Wer muss Abrisskosten für Containerbebauung bezahlen?

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Y

ypg

So traurig alles ist: was ist jetzt mit dem Wohncontainer?
1. glaube ich nicht an Kosten von 45000€ für einen „Abriss“. Den kann man sicherlich gut an Selbstabholer verkaufen.
2. entweder gehört der Wohncontainer demjenigen, der den bestellt, gekauft und bezahlt hat, wenn es eine bewegliche Sache ist. Wenn es eine Immobilie Immobilie ist, dann dem, dem das Grundstück gehört oder gepachtet hat.
 
H

hanghaus2023

Wenn die Schwester das Erbe angenommen hat, dann ist das Erbe auch was wert. Die 45k sind sehr wohlwollend gerechnet. Daher war meine Frage wie viele Container sind das? Gibt es ein Foto?

Mit Anwalt würde ich versuchen die Tante zu enterben. Die Verfrachtung des Vaters in einen Container kommt ja einem Mordmotiv recht nahe.

Lass Dich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten. Dann aber nicht mit so einer Salamitaktik wie hier. Alle Fakten auf den Tisch.
 
N

nordanney

Naja, wer was wann wieviel erbt war gar nicht meine ursprüngliche Frage.
handelt es sich hier um eine Erbangelegenheit.
Da das Grundstück, auf dem der Container erbaut wurde, meinem Vater nicht gehört, frage ich mich, wer nun die Abrisskosten tragen muss.
-Die Erbin, welche als seine Mitbewohnerin ebenfalls auf diesem Grundstück lebte, oder
-der Grundstückseigentümer
Da man bei Deiner Frage zuerst einmal klären sollte, wer wann was warum oder auch nicht erbt, um die Frage beantworten zu können, wäre ein umfangreiche Fragestellung mit Hintergrund sinnvoll gewesen.
Denn wer die Abrisskosten tragen muss ist explizit davon abhängig, wer was erbt und wem was gehört.

Gibt es ein Testament zu Gunsten Deiner Tante, erbt sie alles und muss Dich und Deinen Bruder mit Euren Pflichtteilen (Anteil am Erbe nach Abzug aller Kosten) in Cash auszahlen. Bleiben Schulden über, musst Du Dich dran beteiligen oder die Erbschaft ausschlagen.
Das ist schon einmal Teil 1.

Gehörte das Grundstück Deinem Vater, ist alles inkl. des Containers und dessen Entsorgung betrifft, Teil des Erbes und damit Eures Pflichtteils.
Gehörte das Grundstück einem Dritten, ist zunächst zu prüfen, ob es eine Immobilie ist oder nicht. Ist es eine, gehört diese auch dem Grundstückseigentümer und er muss sich drum kümmern, außer es gibt z.B. einen Miet-/Pachtvertrag, der andere Regelungen vorsieht. Ist es keine, so gehört der Container zum Erbe und die Entsorgung obliegt den Erben. Das ist eine pauschale Antwort, denn es kann zwischen Vater und Grundstückseigentümer noch Verträge geben, die ggf. von den Erben zu erfüllen sind. Dann kann es vielleicht auch noch ganz anders aussehen.
 
B

BauBine123

Wenn die Schwester das Erbe angenommen hat, dann ist das Erbe auch was wert. Die 45k sind sehr wohlwollend gerechnet. Daher war meine Frage wie viele Container sind das? Gibt es ein Foto?

Mit Anwalt würde ich versuchen die Tante zu enterben. Die Verfrachtung des Vaters in einen Container kommt ja einem Mordmotiv recht nahe.

Lass Dich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten. Dann aber nicht mit so einer Salamitaktik wie hier. Alle Fakten auf den Tisch.
es gibt ein Testament, welches gültig ist. Darin wird die Tante als Alleinerbin genannt. Ich schrieb ja sie ist Erbin und hat das Erbe auch angenommen. Dann könnt ihr auch davon ausgehen bitte. Die Erbsache war gar nicht mein Anliegen in erster Linie. Sondern wer im Allgemeinen für Abriss Containerkosten aufkommen muss, wenn die Container/Haus, eben die Immobilie auf einem fremden Grundstück erbaut worden ist.

Ja, wenn das Erbe angenommen wurde, wird noch Geld da sein. Sie war/ist ja diejenige, welche die Bankübersicht hat.
Da gehe ich auch von aus.

Es ist ein Container, doppelstöckig. Angeblich (so schreibt der Anwalt, müssten die Containerbauteile „aufwendig zerlegt und entsorgt werden“… ein Kostenvoranschlag werde derzeit eingeholt.

als Wert in „Aktiva“ aufgeführt: Grundstücksgröße 300 qm davon 120 qm Betonabstützung. 181 qm x 2,70 €
 

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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