Wer muss Abrisskosten für Containerbebauung bezahlen?

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Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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B

BauBine123

Das mit dem Schwarzbau hatte ich aber in meinem Ursprungspost erwähnt. Nun habe ich nochmal direkt „Schwarzbau„ gegoogelt und folgendes gefunden:

„Ordnet eine Behörde den Rückbau einer Schwarzbaute an, so entstehen selbstredend Kosten. Diese anfallenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Außerdem kann ein Bußgeld festgelegt werden. Es gibt keinen einheitlichen Strafkatalog, die Höhe des zu Bußgeldes ist in jedem Bundesland unterschiedlich und variiert teilweise stark.“

In diesem Text heisst es wieder, der Grundstückseigentümer stehe in der Pflicht. Und das ist in dem Fall ein Dritter (sehr wahrscheinlich).Aber es wird hier wohl von einer Immobilie ausgegangen. Wir sagten ja, dass dies bei einem beweglichen Container nicht zutrifft, da muss derjenige abreißen, der den Container errichtet hat.

Ausserdem wird wohl noch mit einem hohen Bußgeld zu rechnen laut dieser Passage. Oh je. Wie kann man nur so doof sein. Vaters Anwesen verkaufen und dann sowas. Das tut weh…
 
H

hanghaus2023

Auf dem Bild sieht man 8 Container. Die kann man verkaufen. 45k Abriss ist total daneben. Anzeige bei ebay und weg ist das Ding. Wenn der Abrissaufforderung folge geleistet wird, sollte das Bussgeld eher gering ausfallen.
 
H

hanghaus2023

Der Grundstückseigentümer muss doch einen Vertrag gemacht haben. Das ist ja ein richtiges Bauwerk. Ich würde mir nicht einfach so diese Containerburg aufs Grundstück stellen lassen. Da zahlt doch jemand Pacht für.

Bei uns in der Gemeinde darf man so etwas errichten. Jedoch nur mit einer befristeten Genehmigung. Wir als Baufirma haben auch unsere Baubaracken aufgestellt und durften die dann 10 Jahre stehen lassen. Sogar eine einmalige Verlängerung war möglich. Stehen lassen aber auf keinen Fall.
 
B

BauBine123

Alles wichtige Hinweise. Vielen Dank. Dem Grundstückseigentümer würde ich jedoch tatsächlich solch eine Naivität zutrauen. Hintergrund ist, dass es sich hier um den Ex-Lebensgefährten der Tante handelt und wir aus sicherer Quelle wissen, dass diese Dame sich von diversen Freunden sowie auch schon Familienmitgliedern oft hohe Summen geliehen und nicht zurück gezahlt hat. Sie verfügt über manipulative Fähigkeiten. An den Pachtvertrag, falls es einen geben sollte, werde ich leider nicht ran kommen fürchte ich. Oder zumindest wüsste ich nicht wie.

Hast du eine grobe Vorstellung davon, was die Container wert sein könnten? Nur grobe Schätzung
 
B

BauBine123

Grundstück, private Grünfläche mit unzulässiger Containerbebauung, Grundstücksgröße: 300 qm davon ca. 120 qm Betonabstützung (somit ca. 180 qm x 2,20 €)
Der Anwalt hat für diesen Posten in den Aktiva einen Wert von 500 € angegeben, was auch mir sehr wenig erscheint. Aber ich bin blutiger Laie.
 
Y

ypg

Dem Grundstückseigentümer würde ich jedoch tatsächlich solch eine Naivität zutrauen. Hintergrund ist, dass es sich hier um den Ex-Lebensgefährten der Tante handelt und wir aus sicherer Quelle wissen, dass diese Dame sich von diversen Freunden sowie auch schon Familienmitgliedern oft hohe Summen geliehen und nicht zurück gezahlt hat.
Sie verfügt über manipulative Fähigkeiten.
So etwas spielt aber rechtlich überhaupt keine Rolle!
 
Zuletzt aktualisiert 03.11.2024
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