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BauBine123
Das mit dem Schwarzbau hatte ich aber in meinem Ursprungspost erwähnt. Nun habe ich nochmal direkt „Schwarzbau„ gegoogelt und folgendes gefunden:
„Ordnet eine Behörde den Rückbau einer Schwarzbaute an, so entstehen selbstredend Kosten. Diese anfallenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Außerdem kann ein Bußgeld festgelegt werden. Es gibt keinen einheitlichen Strafkatalog, die Höhe des zu Bußgeldes ist in jedem Bundesland unterschiedlich und variiert teilweise stark.“
In diesem Text heisst es wieder, der Grundstückseigentümer stehe in der Pflicht. Und das ist in dem Fall ein Dritter (sehr wahrscheinlich).Aber es wird hier wohl von einer Immobilie ausgegangen. Wir sagten ja, dass dies bei einem beweglichen Container nicht zutrifft, da muss derjenige abreißen, der den Container errichtet hat.
Ausserdem wird wohl noch mit einem hohen Bußgeld zu rechnen laut dieser Passage. Oh je. Wie kann man nur so doof sein. Vaters Anwesen verkaufen und dann sowas. Das tut weh…
„Ordnet eine Behörde den Rückbau einer Schwarzbaute an, so entstehen selbstredend Kosten. Diese anfallenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Außerdem kann ein Bußgeld festgelegt werden. Es gibt keinen einheitlichen Strafkatalog, die Höhe des zu Bußgeldes ist in jedem Bundesland unterschiedlich und variiert teilweise stark.“
In diesem Text heisst es wieder, der Grundstückseigentümer stehe in der Pflicht. Und das ist in dem Fall ein Dritter (sehr wahrscheinlich).Aber es wird hier wohl von einer Immobilie ausgegangen. Wir sagten ja, dass dies bei einem beweglichen Container nicht zutrifft, da muss derjenige abreißen, der den Container errichtet hat.
Ausserdem wird wohl noch mit einem hohen Bußgeld zu rechnen laut dieser Passage. Oh je. Wie kann man nur so doof sein. Vaters Anwesen verkaufen und dann sowas. Das tut weh…