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BauBine123
Danke für euer Engagement in der Sache!Ich würde das tatsächlich auch nicht ohne Anwalt machen, insbesondere wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist. Hast du die Möglichkeit, dir mit deiner Schwester die Anwaltskosten zu teilen? Wenn finanziell gar nichts geht, hättest du wahrscheinlich auch Anspruch auf Beratungshilfe, das könntest du bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann übernimmt die Staatskasse die Kosten des Anwalts, deine Eigenbeteiligung liegt bei 15 EUR. Alternativ (weil die meisten Anwälte nicht besonders scharf auf BerH-Mandate sind) könntest du auch versuchen, mit einem RA zu vereinbaren dass seine Kosten nach Erhalt des Pflichtteils bezahlt werden.
Anwalt, siehe oben, meine letzte Nachricht.
Beratungshilfe, ja. Mein monatliches Einkommen ist leider gerade so, dass ich mich nicht verschulden muss. Da würde ich definitiv reinfallen. Problem: Man darf nur sehr sehr wenig Erspartes haben. Ich bin über dieser Grenze. Für ein (wahrscheinlich) aussichtsloses Gerichtsverfahren möchte ich mein Erspartes aber auch nicht ausgeben. Dafür habe ich zu viel (hart über Jahrzehnte) angespart. Man sieht, Sparen lohnt nicht.
Das Ganze ist jetzt total in die Hose gegangen.