Ich würde das tatsächlich auch nicht ohne Anwalt machen, insbesondere wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist. Hast du die Möglichkeit, dir mit deiner Schwester die Anwaltskosten zu teilen? Wenn finanziell gar nichts geht, hättest du wahrscheinlich auch Anspruch auf Beratungshilfe, das könntest du bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Dann übernimmt die Staatskasse die Kosten des Anwalts, deine Eigenbeteiligung liegt bei 15 EUR. Alternativ (weil die meisten Anwälte nicht besonders scharf auf BerH-Mandate sind) könntest du auch versuchen, mit einem RA zu vereinbaren dass seine Kosten nach Erhalt des Pflichtteils bezahlt werden.