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nordanney
Ich meine, es gibt ein BGH-Urteil, dass dem Architekten das Mindesthonorar zugesprochen hat, bei einer ähnlichen Fall, wo sich darüber gestritten wurde, ob der Vertrag zustande gekommen ist oder nicht. Ist aber nur eine flüchtige Erinnerung.@nordanney ob hier ein HOAI Vertrag zustandegekommen ist, bezweifle ich mal bis ich die Rechnung gesehen habe.
Wobei ist persönlich nicht davon ausgehen, dass für die erbrachten Leistungen und deren Strittigkeit plötzlich der geforderte zweistellige Betrag gerechtfertigt wäre.