Ja geht leider nach Bewilligungsreife.Mir war es auch nicht bewusst, dass die Auszahlungen sich nach der Bewilligung richten. Ich ging von einer Reihenfolge nach Antragstellung aus…
Ach so ok da war ich zu schnell haha!Vielen Dank für die Hilfe hier!
Und natürlich danke für die Glückwünsche - ist noch etwas zu früh :-) die Frage hat sich jetzt nur schon so brisant gestellt, da es zwischen Bewilligungsreife und Auszahlung ja in unserem Fall ja auch gut 2 Jahre dauern kann! Sorry, falls ich es etwas umständlich formuliert habe. Ich wollte einfach wissen, wie sich eine Schwangerschaft hierauf in Bezug auf die Grenzwerte und erneute Elternzeit auswirken würde. Im Antrag wurde ja auch danach gefragt, ob sich das Einkommen in ein und drei Jahren ändern wird.
Wie kommst du darauf, dass es nicht sicher ist, dass ihr bei der Auszahlung dabei seid? Quelle?Das habe ich so auch in Erinnerung (Eigenkapital, Gehaltsnachweise, ..)
Die angegebenen Voraussetzungen muss man doch „nur“ ein Jahr ab Bearbeitung beim LRA einhalten oder?
Allerdings haben wir die vorläufige Bewilligungsreife Mitte August diesen Jahres erhalten und es ist nicht mal sicher, ob wir im nächsten Jahr bei der Auszahlung dabei sind
Die Quelle ist unsere Sachbearbeiterin mit der ich Anfang der Woche telefoniert habeWie kommst du darauf, dass es nicht sicher ist, dass ihr bei der Auszahlung dabei seid? Quelle?
Im Doppelhaushalt 25/26 wurden die Gelder für den Wohnbau nochmal massiv aufgestockt - glaube ca. 300 Mio mehr pro Jahr als bisher.