Ist laut unserer Architektin abhängig vom Bundesland und bei uns in Niedersachsen 80cm:
"Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 DVO-Niedersächsische Bauordnung müssen Fensterbrüstungen bei einer Absturzhöhe von 1,00 m bis 12,00 m mindestens 0,80 m, bei einer Absturzhöhe von mehr als 12,00 m mindestens 0,90 m...