Ja, 36,5er Wände sind eher noch Gebäudeenergiegesetz derzeit, BEG eher 42,5er. Du siehst selbst, der bessere Wert bleibt noch über 0,20 an U-Wert.
Den Wärmebrückenzuschlag muss der Energieberater nachweisen, auch wenn er den schlechteren von 0,05 nimmt.
Entweder über einen Gleichwertignachweis...