Kleine Anmerkung, die mir beim Durchschauen hier noch einfällt:
Im Saarland gilt das Saarländische Transparenzgesetz. Alle Unterlagen (auch der Bebauungsplan, Ratsprotokolle, selbst die Akte zum gesamten Vorgang) sind auf Antrag (teilweise) herauszugeben.
EDIT: Es gilt das...