Grundsätzlich reicht hierfür eine Bauvoranfrage bei der Unteren Baubehörde, hierzu bedarf es eigentlich keines Architekten oder GU.
Sind aber spezifische Details (An-, Umbau, Erweiterung vorhandener Substanz, Kosten) fachlich zu klären, dürfte ein Architekt die erste Wahl sein. Bei GU/GÜ ist...