Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres

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Ruhrgebiet23

Diese Aussage kann ich nicht Einordnen. Die Vergabe der Roh- und Tiefbauarbeiten war ja offensichtlich das Ergebnis einer Ausschreibung mittels LV und Vergabe. D.h. das witschaftlichste Angebot hat hier den Zuschlag erhalten. Die Preise waren vorher bekannt, schlicht und Ergreifend die Massen dafür mangelhaft geschätzt.
Wir haben aber nur das eine Angebot bekommen. Und da auch nur den Gesamtvertrag ohne das ausgefüllte LV. Das haben wir erst letzte Woche auf Nachfrage bekommen.

Ich will nicht behaupten, dass ich den Wucher erkannt hätte. Und natürlich hätten wir rückblickend das LV fordern sollen. Aber da der Architekt meinte, dass es in die Kostenplanung passen würde, haben wir darauf vertraut.
 
M

MayrCh

Wie meinst du das, dass wir es uns schwer machen?
Ihr macht es euch schwer, in dem Ihr mit übersichtlicher Fachkenntnis und unvollständigen, teilweise mangelhaften Grundlagen bei unklaren Voraussetzungen (Vergabe-)Entscheidungen trefft.

Aber da so gar kein anderes Angebot eines anderen Trockenbauers vorgelegt wurde, vermute ich sowas mittlerweile auch schon fast.
Wo kommt denn der plötzlich her? Und was hat der mit Rohbau und Erdarbeiten zu schaffen?
 
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R

Ruhrgebiet23

Sorry, Rohbauer. Ich bin schon ganz wuschig.

Ja, bei den folgenden Gewerken werden wir jeden einzelnen Posten durchgehen und erst, wenn alles klar ist und Folgekosten erläutert werden, werden wir unterschreiben.

Ich nehme doch alles zurück: Wir dachten naiverweise, dass der Architekt in unserem Auftrag handeln würde und nicht, dass er uns finanziellen Schaden passiv zufügen wird. Jetzt, wo es immer klarer wird, ist uns auch klar, was dieser Posten für ein Risiko war.
 
R

Ruhrgebiet23

Um euch nicht länger zu nerven: Hier kann man wirklich gar nichts mehr machen?

Und für die Zukunft: Jeden einzelnen Posten prüfen und recherchieren? Das wird bei den kommenden Gewerken ja nicht unbedingt einfacher...
 
M

MayrCh

jeden einzelnen Posten durchgehen
Das bringt nur Leider nichts, wenn die Leistungsbeschreibung/das LV Mist ist, und die dahinter stehenden Massen fehlerhaft/gewürfelt sind.
Beim Aushub und der Entsorgung fehlt mir beispielsweise nach Einbauklasse/Zuordnungswert (Z0-Z2). Alleine das deponieren von Z2 kostet >50€/t. Zzgl. Deponieannahmegebühren, Handling und Beprobung kommt da schon ein nettes Sümmchen auf die Tonne zusammen. Das Risiko, auf eigene Kosten Z2-Material entsorgen zu müssen, tragen bei unklaren Vorgaben die wenigstens/niemand.

zl;ng: Baukosten bei der Einzel-Vergabe stehen und fallen mit der Güte der Ausschreibungsunterlagen. Ist das LV schlecht/unscharf, entstehen Hohe Kosten bei Einzelpositionen, Zusatzkosten bei Mengen-Mehrung und Nachtragsforderungen, die schon vor Auftragsbestätigung fertig formuliert in der Schublade liegen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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