Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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M

MayrCh

Literaturempfehlungen?
Fachliteratur wäre wohl "Baukosten bei Neu- und Umbauten" von Siemon oder "Baukosten" von Schach und Sperling. Ersteres liefert einen rel. aktuellen, guten Überblick über die Materie. Hier wird auch auf halbwegs aktuelle Gerichtsentscheide zu Planungs- und Baukosten verwiesen.
Ersteres ist fast 20 Jahre alt und rein was die Normung angeht nicht mehr ganz aktuell. Ist jedoch noch gut als Nachschlagewerk heranzierbar und gut geeignet, wenn man richtig tief eintauchen will.
 
Dr Hix

Dr Hix

Wie hätten wir eine Neu-Kalkulation fordern können, wenn man zwar jeden Tag auf der Baustelle ist, aber darüber nicht informiert wird?
Das hat nichts mit irgendeiner Info zu tun, sondern schlicht damit, dass gewisse Kosten unabhängig von der Menge gleichbleiben. Wenn beispielsweise der Bagger 680€/Tag kostet und der Rohbauer das auf die Menge umlegt, ergeben sich bei 34m³ folglich 20€/m³. Hebt er nun allerdings 68m³ aus, kostet der Bagger anteilig nur noch 10€/m³. Das Gleiche gilt für den Baggerfahrer, An- und Abfahrten zur Baustelle etc.pp..

Diese Neukalkulation müsst ihr, wie gesagt, einfordern. Nach VOB habt ihr das Recht dazu. Dass ihr die Rechnung schon bezahlt habt, spielt dabei keine Rolle; gibts eben ne Gutschrift, die mit der nächsten Abschlagsrechnung verrechnet wird.

Infos darüber, wie die Mengen zustande kamen, kann er nicht geben - er hätte einfach von vorne nach hinten gearbeitet.
Er wird aber doch seinem Baggerfahrer gesagt haben "Hier bitte auf X Meter Breite und Y Meter Länge um Z Meter tief ausschachten". Wenn der nun einfach, entgegen des Auftrags, 2 Meter tief buddelt, weil es gerade so viel Spaß macht, kann er euch nicht einfach die Kosten dafür aufs Auge drücken. Zumal es dann nachher spannend wird, wenn es ums Verfüllen geht; dann dürft ihr nämlich noch mal zahlen

Bei den Preisen kann er nicht viel machen. In den 150 Euro/Kubikmeter wären ja Bagger usw. und Lohn enthalten. Viel Gewinnspanne hätte er da nicht.
Ne Baggerstunde sollte, je nach Größe, irgendwas zwischen 40 und 120 Euro kosten. Unser Gartenlandschaftsbauer hat für einen 6to Bagger 35 netto berechnet und der Baggerführer wird wohl auch kaum einen Stundensatz jenseits der 70 Euro haben. Was der Container kostet, hast du selbst herausgefunden (und er bekommt da vermutlich auch bessere Preise als du) und die Baustelleneinrichtung hat er sich ja ohnehin zusätzlich fürstlich entlohnen lassen (Zaun und Dixi gehen ja sogar noch mal extra!). Und nun kannste ja mal überschlagen, was von der Aussage zu halten ist.


Edit: Bin kein Jurist, aber ich würde behaupten, dass er mit der Info an den Architekten/Bauleiter seiner Informationspflicht im Rahmen der angefallenen Mehrmengen nicht nachgekommen ist. Sein Vertragspartner seid ihr und an euch muss die Info gehen!
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Domski

Volltreffer @Dr Hix
Du und ich können solche Kalkulationen einigermaßen einschätzen. Die TE lernt das gerade, leider auf die harte Tour. Ich habs im übrigen auch ähnlich gelernt, allerdings waren es nicht solche Wucherpreise...

Ich würde diese Rechnung auch mal dem Architekt aufmachen und ihn fragen ob er sich nicht an den Kosten beteiligen möchte. Die TE bezahlt ihn nämlich dafür, dass er genau sowas erkennt und im Sinne des Bauherren damit umgeht Wie sind ja nicht bei Mister GU - "widewidewitt ich mach die Preise wie ich will"
 
Dr Hix

Dr Hix

Was die "Literatur" angeht, bin ich übrigens bei @Zaba12 : Fachliteratur ist gut geeignet, wenn man ein spezifisches Problem hat (ich habe mir beispielsweise den RAL Leitfaden für die Fenstermontage gegönnt), aber um als Newbie einzusteigen, ist das imho viel zu viel Input, mit dem man ohne das geringste Hintergrundwissen ohnehin nichts anzufangen weiß.

Bauen ist anstrengend, bleibt tapfer!
 
N

Niloa

Was mir eben noch einfällt: Es gibt auch den Bauherren-Schutzbund (einfach mal googeln).
Vielleicht kann der ja weiterhelfen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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