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Ruhrgebiet23
Im LV steht "1. Es gilt die VOB in ihrer bei Angebotsabgabe gültigen Fassung."Eine Idee habe ich noch, evtl kann mich jemand korrigieren: Ist der Rohbauer nach VOB beauftragt? War sein Angebot auf Grundlage der ausgeschriebenen Massen? Abrechnung der tatsächlichen Massen zum angebotenen Einheitspreis?
Außdem weiter:
"2. Der Bieter ist verpflichtet, sich Kenntnis über die Örtlichkeit und Planung des Bauvorhabens zu beschaffen. Unterlagen hierzu können nach Absprache beim Bauherren oder Planer eingesehen werden. Nachforderungen aufgrund der Unkenntnis von Örtlichkeit und Planung sind ausgeschlossen."
Der Rohbauer war vor Vertragsunterzeichnung auch vor Ort, teilte uns der Architekt mit.
Außerdem im LV:
Bodenaushub für Bodenplatte
profilgerecht lösen, einschließlich
Grobplanum.
Aushub in Eigentum des AN übernehmen und
von der Baustelle entfernen, einschl. Grobplanum
Entsorgung zu einer zugelassenen Deponie bzw.
Entsorgungsstelle. Der Nachweis der der geordneten
Entsorgung ist zu erbringen. Deponie- bzw.
Entsorgungskosten sind einzurechnen.
Aushub ab Geländeoberfläche,
Aushubtiefe bis 0,80 m.
Bodenklasse 4 und 5.
34 m³ EP.............. GP..............
Der Rohbauer hat unter EP dann 150,- eingetragen und unter GP 5100,-