Das wird im Einzelfall vom Gericht bestimmt, aber ja, grundsätzlich ist das korrekt. Hilft euch aber auch nicht wirklich, weil das bestenfalls dazu führt, dass sich der Architekt schadenersatzpflichtig macht.
Der Schaden sind in dem Fall aber nicht die Mehrkosten, sondern allenfalls z.B. höhere Zinskosten einer Nachfinanzierung (im Vergleich zum ursprünglichen Darlehen). Die Mehrkosten sind so genannte "Sowieso-Kosten" und auf denen bleibt ihr sitzen, weil ihr in gleicher Höhe ja bereits einen Gegenwert erhalten habt (die Leistung des AN).