Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 05.02.2025
Sie befinden sich auf der Seite 17 der Diskussion zum Thema: Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres
>> Zum 1. Beitrag <<

Dr Hix

Dr Hix

Geld zurück zu bekommen ist selbstverständlich ungleich schwerer, aber doch nicht unmöglich.

Andersherum: Was erhoffst du dir vom Architekten in dieser Situation?
 
R

Ruhrgebiet23

Richtig, da ist nicht viel zu erwarten...
Mein Entsetzen geht immer wieder hin und her zwischen Rohbauer und Architekt. Aber Entsetzen oder Wut ist kein guter Berater dabei, was man wirklich fordern kann (nicht fragen, verstanden ).
 
R

Ruhrgebiet23

@MayrCh : Lies mal Beitrag #49

Aber wo siehst du in diesem Zusammenhang den Nutzen einer Kostenberechnung? Ich kann mich nur wiederholen und aus eigener leidvoller Erfahrung sprechen: So ein Bau geht unheimlich an die Substanz und man wird sich immer wieder und wieder mit den unterschiedlichsten Beteiligten auseinandersetzen müssen. Da würde ich mir meine Energie einteilen und nur dort intervenieren, wo es auch etwas für mich zu holen gibt.
(...)
Den Architekten schon in diesem frühen Stadium vergrätzen und das für ein im Grunde obsoletes Stück Papier, halte ich nicht für zielführend.
Aber sind mit der Kostenberechnung nicht weniger Abweichungen möglich?
 
Dr Hix

Dr Hix

Das wird im Einzelfall vom Gericht bestimmt, aber ja, grundsätzlich ist das korrekt. Hilft euch aber auch nicht wirklich, weil das bestenfalls dazu führt, dass sich der Architekt schadenersatzpflichtig macht.
Der Schaden sind in dem Fall aber nicht die Mehrkosten, sondern allenfalls z.B. höhere Zinskosten einer Nachfinanzierung (im Vergleich zum ursprünglichen Darlehen). Die Mehrkosten sind so genannte "Sowieso-Kosten" und auf denen bleibt ihr sitzen, weil ihr in gleicher Höhe ja bereits einen Gegenwert erhalten habt (die Leistung des AN).
 
R

Ruhrgebiet23

Ok, danke.

Nochmal eine Grundsatzfrage: Wenn die Rechnung einer Firma vom Architekten rechnerisch und fachtechnisch geprüft worden ist und wir eine Zahlungsfreigabe erhalten haben, aber selbst Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung haben. Hat die Firma dann Anspruch darauf, dass wir die Rechnung begleichen, und wir müssen Forderungen an den Architekten stellen? Oder hat die Prüfung durch den Architekten eher informativen Charakter und die Firma muss auch uns gegenüber die Richtigkeit der Rechnung belegen?
 
Zuletzt aktualisiert 05.02.2025
Im Forum Architekt / Architektur gibt es 342 Themen mit insgesamt 3815 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres
Nr.ErgebnisBeiträge
1Fliesen Verlegung mit Zusatz Mehrkosten Grossformat 11
2Erfahrungen mit Architekten 15
3Braucht man unbedingt einen Architekten? 10
4Vorplanung mit dem Architekten - eigener Grundriss sinnvoll? 18
5Kostenschätzung des Architekten 15
6Haus durch GU oder Architekten planen lassen? 30
7Baubeschreibung von Architekten: Wer hat Erfahrung? 13
8Vorschläge vom Architekten enttäuschend - Wie weiter? 32
9Stress mit dem Architekten - Vorvertrag blauäugig unterschrieben 17
10Neubau Rohbau Auswahl: Unternehmen oder Architekten nehmen? 52
11Honorar des Architekten und Bautagebuch 14
12Ungefähre Kosten für Gebäudeplanung durch einen Architekten 15
13Rechnung Grundbucheintrag nicht an alle Käufer? 13
14Erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte fällig 25
15Rechnung vom Notar - 4 Tage nach Beurkundungstermin 11
16Rechnung für Wasseranschluss trotz Zahlung über Grundstückspreis? 35
17Handwerker-Rechnung über Ersatz für defektes Werkzeug 27
18Rechnung enthält unberechtigte Posten, wie verhält man sich 13
19Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen 60
20Muss Rohbauer den Übergang Styropor/Ziegelwand schwarz anmalen? 12

Oben